uni.liThemaWirtschaftsrechtNeuigkeitenCookies, Disclaimer, E-Signatur, Fernabsatz und Grumpy-Cat – «Ein A bis Z des Internetrechts»

Cookies, Disclaimer, E-Signatur, Fernabsatz und Grumpy-Cat – «Ein A bis Z des Internetrechts»

Der Propter-Homines-Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht nahm sich im Rahmen der Tagung «Internet und Recht» in Kooperation mit der Datenschutzstelle Liechtenstein des Internets und diverser damit zusammenhängenden rechtlichen Anknüpfungspunkte an. Die Veranstaltung behandelte ausgewählte Themenstellungen zu dieser Querschnittsmaterie hinsichtlich ihrer Relevanz sowohl in privatem als auch unternehmerischem Kontext.

Rainer Silbernagl (Universität Liechtenstein) beleuchtete im Auftakt der Veranstaltung die Schnittstellen zwischen Arbeits- und Datenschutzrecht. Dabei wurden insbesondere das heutzutage übliche E-Recruiting und Profiling im Zuge von Bewerbungsverfahren kritisch unter die Lupe genommen: Denn nicht sämtliche Schritte zur Überprüfung potenzieller neuer Mitarbeiter sind auch rechtlich zulässig – Arbeitgeber dürfen eben nicht alles über ihre Dienstnehmer wissen.

Thomas Ruhm, Rechtsanwalt der SCWP Rechtsanwälte GmbH schloss mit seinem Vortrag zum Geschäftsabschluss via Internet an und widmete sich der zentralen Frage, ob der Austausch von E-Mails für einen verbindlichen Vertrag ausreichend sei. Insbesondere die Zugangsthematik («eine E-Mail reist stets auf Gefahr des Versenders») wurde als zentraler Problempunkt eingehend behandelt und es wurden die Möglichkeiten zur elektronischen Signatur erläutert.

Die Datenschutzstelle Liechtensteins als Kooperationspartnerin war mit zwei Referenten an der Veranstaltung vertreten, die sich einem rechtlichen und einem technischen Thema widmeten:

Marie-Louise Gächter-Alge, Leiterin der Datenschutzstelle des FL, nahm sich des Datenschutzes von Kindern bei Nutzung von Sozialen Medien an. Sie legte die Praxisrelevanz des Themas dar und unterstrich, dass es etwa bei Internetdiensten, die ausschliesslich an Kinder gerichtet sind, noch offene (wohl von der Judikatur zu klärende) Fragestellungen gibt. Indessen wurde auch die Verantwortung von Eltern für die Internetnutzung ihrer Kinder klargestellt.

Daran anschliessend führte Michael Valersi, Stellvertretender Leiter der Datenschutzstelle des FL, in die «digitale Backstube» und erläuterte den Begriff «Cookies» und deren Funktionsweise. Cookies sind nichts anderes als kleine Textdateien, deren datenschutzrechtliche Einordnung stets von ihrem Zweck abhängig zu machen ist. Während etwa «Session-Cookies» meist völlig unbedenklich sind – ja für den Besuch einer Website sogar hilfreich sein können – können sich bei «Drittanbieter-Cookies» durchaus datenschutzrechtliche Problemstellungen ergeben, sofern eine entsprechende Einwilligung nicht vorliegt.

Dazu passend erläuterte Thomas Nägele, Managing Partner der NÄGELE Rechtsanwälte GmbH, die Notwendigkeit und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechender Hinweise auf Websites, behandelte Fragen zur Impressumspflicht für Websiten-Betreiber und widmete sich unter anderem dem Thema der Linkhaftung.

Weiter ging es mit einem Streifzug ins Strafrecht: Marco Dworschak (Universität Liechtenstein) widmete sich einer alltäglichen, aber unschönen Facette des Internets und behandelte die strafrechtliche Tragweite sogenannter Hass-Postings in Sozialen Medien und legte insbesondere die Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung für Betroffene dar. Deren letztes Auffangnetz besteht oftmals in der Geltendmachung von Löschungsansprüchen gegenüber den Medieninhabern, vor allem, wenn die Urheber von Hass-Postings nicht greifbar sind.

Zum Abschluss gab René Engstler, Leiter Unternehmenssicherheit der thyssenkrupp Steering, Einblick in Umsetzung der DSGVO in einem der grössten Unternehmen Liechtensteins. Er legte die besonderen Herausforderungen dar, die Unternehmen seither zu lösen haben; selbst vermeintlich simple Auskunftsbegehren können weitreichende Arbeitsschritte nach sich ziehen, da die Datenspeichernutzung grosser Unternehmen mittlerweile im Bereich der Petabyte angekommen ist. Hier wurden praxisnahe und zielorientierte Lösungsansätze dargelegt.

Klar wurde, wie stark verflochten Internet und Recht im privaten und beruflichen Alltag sind und welche Fragestellungen in der Praxis nach Klärung verlangen. Dieses Weiterbildungsbedarfs nimmt sich der Propter Homines Lehrstuhl ab 2020 durch das Angebot zweier neuer Studiengänge an. Im Januar 2020 startet der Zertifikatsstudiengang Digital Legal Officer, dessen Fokus insbesondere auf der Behandlung der Schnittstellen von Digitalisierung und Recht im Bereich des Finanzwesens liegt. Der im Mai 2020 startende Zertifikatsstudiengang Informationstechnologierecht dient der Vermittlung des Fachgebiets als Querschnittsmaterie über Straf-, Zivil- und Öffentliches Recht (insbesondere Datenschutzrecht). Somit wurden zwei attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen, die sich den aktuellen Bedürfnissen des Marktes annehmen.