uni.liThemaWirtschaftsrechtNeuigkeitenOpen Banking 2.0 - Neue Services im Zahlungsbereich werden reguliert und bringen rechtliche Herausforderungen.

Open Banking 2.0 - Neue Services im Zahlungsbereich werden reguliert und bringen rechtliche Herausforderungen.

Der Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht am Institut für Wirtschaftsrecht lud am 7.5.2019 zu einer Tagung zu den regulatorischen und zivilrechtlichen Neuheiten der europäischen der Payment Services Directive 2 und des Zahlungsdienstegesetzes ein.

Zweck der neuen Regelungen, so unter anderem Pro-Rektor Forschung Prof. Dr. Nicolas Raschauer als Gastgeber in seiner Begrüssung, sei es, ein einheitliches "level-playing-field" im gesamten EWR-Binnenmarkt zu schaffen.

Dass es sich um ein „nicht zu unterschätzendes“ Thema handelte, stellte eingangs sogleich Mag. Stefan Moser (PWC Wien) klar, der über das Internet als Marktplatz und besonders über die Tragweite der neuen Zahlungsdienstleister (Auslösedienste, Informationsdienste, Technische Dienste) referierte. Sein Resümee fiel dabei durchwegs positiv aus, als sich die Marktlage und die Angebote der Marktteilnehmer besonders für die Kunden erweitern und anpassen können.

Der Titel des Vortrages von Dr. Maximilian Jacob (Head of Legal Affairs, Paysafe Group, Wien) sagte schon selbsterklärend, dass es um die Vorstellung eines der neueren und auch unbekannteren Zahlungsdienste, nämlich den Kontoinformationsdienstleister und dessen Geschäftsfeld geht. Dass diese Dienstleistung mit der Darstellung aggregierter Luiquiditätsinformationen nicht nur ein blosses asset zur Verfügung stellt, sondern auch im Zusammenhang des Datenschutzes und der Kreditwürdigkeit von Kunden gesehen werden kann, wurde von ihm aus den rechtlichen Rahmenstellungen herausgearbeitet.

Eine der vielen Schnittstellen der PSD 2 mit anderen europäischen Rechtsakten beleuchteten MMag. Johannes Duy, MBA und Mag. Philipp Stempkowski (beide Duy Rechtsanwalt GmbH, Wien) indem sie sich den Überschneidungen mit der Datenschutzgrundverordnung widmeten und dabei auch die Sensibilität dafür schärften, dass neben den neuen Umsetzungen der PSD 2 im Zahlungsdienstbereich auch die grundlegenden Vorgaben der DSGVO miteinzuhalten sind.

Der zweite grosse thematische Block der Veranstaltung – die zivilrechtlichen Aspekte der PSD II und des ZDG neu – wurde von Dr. Mag. Andrea Harrich (Rechtsanwältin, CHSH Rechtsanwälte, Wien) eingeleitet. Dass die PSD II als Chance für den Verbraucherschutz gesehen werden kann, führte die Vortragende einerseits anhand der sehr umfangreichen Informationspflichten des Zahlungsdienstleisters aus, andererseits wurde auch der Unternehmensbereich (B2B) als komplementäre Seite zum Verbraucherschutz näher beleuchtet.

Hon.-Prof. Dr. Bernhard Koch (Leiter Abteilung Legal Service Domestic, Raiffeisen Bank International, Honorarprofessor an der WU, Wien) attestierte seinem Vortragsthema, der Haftung des Zahlungsdienstleisters bei unautorisierter, fehlerhafter oder unterbliebener Durchführung des Zahlungsauftrags, „ein eher überschaubares Gebiet“ zu sein. Mit Blick auf den gesamten Zahlungsvorgang ergäbe sich eine Fülle von detaillierten Rechtsfragen auf, was sich insbesondere in den Beweislastregeln der PSD II gegenüber dem kontoführenden Zahlungsdienstleister manifestiere.

Was im Falle eine „Major Incidents“ zu beachten ist, wurde dem Publikum durch Dr. Thomas Ruhm, LL.M. (Rechtsanwalt, SCWP Schindhelm Rechtsanwälte, Wien) erklärt. Anhand eines Falls aus seiner beruflichen Praxis wurden den Teilnehmenden unter anderem die Guidelines der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nähergebracht. Der beste Schutz gegen hacking sei, so der Vortragende, trotz allen regulatorischen Vorkehrungen immer noch ein gesundes Misstrauen gegenüber allzu verlockenden Angeboten. Für den möglichen Fall der Fälle eines „Major Incidents“, riet der Experte im Zweifel immer noch dazu, sich besser einmal zu viel als zu wenig an die zuständigen Behörden zu wenden.

Dass das Thema „Beschwerdemanagement und aussergerichtliche Schlichtung“ keine neue Erfindung der PSD II und des ZDG sind, stellte Dr. Rainer Silbernagl (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht, Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht) fest. Dennoch eröffnet die detaillierte Ausgestaltung eines zwingenden Beschwerdemanagements beim Zahlungsdientleister neue rechtliche aber auch wirtschaftliche Dimensionen.

Die Implementierung der Strong Customer Authentication wurde im letzten Vortrags des Tages behandelt. Dr. MMag. Matthias Wagner, M.A. (Stellvertretender Leiter Abteilung Aufsicht, Bereich Banken, FMA Liechtenstein) sowie Mag. Peter Jedlicka, juristischer Spezialist, Abteilung Recht, Bereich Banken, FMA Liechtenstein) wiesen auf die Vielzahl der zu beachtenden Rechtsakte, delegierten Verordnungen und sogenannte Soft-Law-Instrumente zu diesem Themengebiet hin. Als conclusio wurde positiv auf die Verminderung von Betrugsrisiken bei elektronischen Zahlungsvorgängen verwiesen, wobei der negative Aspekt des hohen IT-Aufwands für Finanzintermediäre nicht unerwähnt blieb.

Zusammenfassend lässt sich für die Neuregelung der PSD und des ZDG wohl folgender Befund feststellen: Vieles baut auf bekannten Strukturen auf, doch noch viel mehr kam auch neu dazu.