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Rechtsprechtag zur neuen Zivilprozessordnung

Der Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein veranstaltete am 5. Juni den 47. Rechtsprechtag zu den wesentlichen Neuerungen der ZPO-Novelle im Lichte der Regelungsvorbilder der öZPO.

Die ZPO-Novelle LGBl 207/2018 über die Abänderung der Zivilprozessordnung hat insbesondere zur Beschleunigung und Vereinfachung des Zivilverfahrens wesentliche Neuregelungen gebracht. Eine Reihe der neuen Bestimmungen hat ihr Regelungsvorbild in öZPO-Normen, die schon seit Jahren in der österreichischen zivilprozessualen Praxis stehen.

Nach der Begrüssung durch Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, ging der Präsident des OGH, Univ.‐Prof. Dr. Hubertus Schumacher, Professor für Zivilgerichtliches Verfahrensrecht an der Universität Innsbruck, in seinem Vortrag auf die wesentlichen Neuerungen ein und erläuterte dazu Lehre und Praxis zu den Rezeptionsvorlagen. Spannende Einblicke wurden auch in die Neuregelungen im Kostenrecht gegeben, welche gerade für Praktiker und Praktikerinnen informativ waren. Im Anschluss an den interessanten Vortrag bestand die Möglichkeit, Fragen direkt an den Präsidenten des OGH zu stellen. Der Abend fand seinen Ausklang bei einem Apéro und Gedankenaustausch.