uni.liThemaWirtschaftsrechtHintergründe, Chancen und Limits des neuen Notariatsgesetzes
Aktuell, Highlight

Hintergründe, Chancen und Limits des neuen Notariatsgesetzes

Am 01. Januar 2020 trat das Liechtensteinische Notariatsgesetz in Kraft. Der Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Liechtenstein hielt dazu am 17. Februar eine weitere Veranstaltung der Reihe «Lunch & Learn» ab.

Die Begrüssung der über 60 Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgte durch Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht. Die Referenten Dr. Helmut Schwärzler, MM, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Schwärzler Rechtsanwälte, und Mag. Hannah Blecha, LL.B., Konzipientin bei Schwärzler Rechtsanwälte klärten über die Hintergründe, Chancen und Limits des Notariatsgesetzes auf.

So wurde ausgeführt, dass das liechtensteinische Rechtssystem aus vielerlei Gründen einem starken Wandel unterworfen sei. Mit dem neuen Notariatsgesetz wurde der Beruf des Notars eingeführt, wodurch notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in Liechtenstein vorgenommen werden können. Insgesamt bietet das neue Notariatsgesetz eine Reihe von Chancen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Liechtenstein. Dabei wurden auch die Möglichkeiten, diese Dienstleistungen in die Rechtsberatung zu integrieren, erörtert.

Die anwesenden Praktiker und Praktikerinnen stellten viele Fragen, die mögliche künftige Problematiken in der Praxis aufzeigten. Insgesamt entstand dadurch eine sehr spannende Diskussion, die zum fachlichen Austausch beitrug.