uni.liThemaWirtschaftsrechtNeuigkeitenNachbericht zum Intensivkurs «Anti-Money Laundering – Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden»

Nachbericht zum Intensivkurs «Anti-Money Laundering – Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden»

Der Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung führte von 16. bis 19. November 2022 erstmalig den neu entwickelten Intensivkurs «Anti-Money Laundering – Wie Sie Haftungsrisiken vermeiden» durch.

Ziel dieses einzigartigen Weiterbildungsformats ist es, den Teilnehmenden eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Themenbereich Geldwäscherei zu ermöglichen. Dabei soll praxisnah und anwendungsbezogen die Vermeidung von Haftungsrisiken vermittelt werden. Der Intensivkurs will das nötige theoretische Rüstzeug und Praxiswissen für die Herausforderungen des Arbeitsalltags bereitstellen, um Indizien und Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen, bei Verdachtsmomenten rechtzeitig und adäquat zu reagieren sowie strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Haftungsrisiken durch geeignete Massnahmen zu verhindern.

Nach der Begrüssung der ReferentInnen und TeilnehmerInnen durch Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., wurde in 12 Vorträgen auf verschiedenste Themen rund um das Phänomen Geldwäscherei eingegangen. Diese boten ein spannendes Spektrum von hochaktuellen forschungs- und praxisrelevanten Aspekten.

Den Beginn machte Daniel Thelesklaf, Project Director bei Finance Against Slavery and Trafficking (FAST) am UNU Centre for Policy Research, New York, mit einem Online-Vortrag über «Daten & Fakten. Rechtsgrundlagen für die Prävention» von Geldwäscherei.
Danach führten Mag. iur. Philipp Röser und Thomas Füreder (FMA Liechtenstein) mit Vorträgen rund um das Thema Geldwäschereiprävention in Struktur und Inhalt des Sorgfaltspflichtrechts sowie in internationale regulatorische Entwicklungen und die Rolle der Finanzmarktaufsicht ein.
Lic. rer. pol. Esther Aggeler, Analytikerin bei der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) Liechtenstein, erläuterte anschliessend praxisnah über Mitteilungspflichten bei «Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder organisierte Kriminalität» sowie daran geknüpft die Konsequenzen der (Nicht-)Erstattung von Verdachtsmitteilungen.
Lic. iur. Michael Schöb, Leiter der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU) Liechtenstein, vertiefte am 2. Tag des Kurses Aspekte der «Strafbarkeitsrisiken bei Verstössen gegen Vorschriften des Sorgfaltspflichtgesetzes», u.A. um die Bestimmungen des Sanktionswesens, die angesichts des Krieges in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland besondere aktuelle Relevanz haben.
Mag. iur. Daniel Gehri (FMA Liechtenstein) führte danach die wichtigen Themen der Verwaltungsstrafbestimmungen und die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit aus.
Dr. iur. Michael Jehle (Fürstliches Landgericht Liechtenstein) schloss den zweiten Tag mit Ausführungen zu Justizstrafbestimmungen und zur Strafbarkeit des Unternehmens ab.
Der dritte Tag stand ganz im Zeichen der Strafbarkeitsrisiken nach § 165 StGB, vorgetragen von Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser, Professor für Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck.
Den vierten und letzten Tag des Intensivkurses begann Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou mit den «Strafbestimmungen der organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung», gefolgt von einer «Tour d’horizon» aus Praktikersicht von Mag. iur. Wolfgang Walch vom Kommissariat Wirtschaftskriminalität der Landespolizei Liechtenstein und Dr. iur. Michael Jehle.
Lic. oec. publ. Sébastien Caduff begann nach der Mittagspause den letzten Block zum Thema «Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im digitalen Zeitalter» mit einem Vortrag zum Thema «Herausforderung und Chance Kryptowährung».
Dr. Sonja Kreß, Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Partnerin bei BRP Renaud und Partner mbB in Stuttgart, setzte mit einem Vortrag zum Datenschutz als Compliance-Thema fort.
Den Abschluss des Intensivkurses machte Mag. Stefan Moser (Head Group Investment Compliance, Deputy Head Group Compliance & Operational Risk bei VP Bank AG) mit einem Vortrag zu «KI-Methoden und Machine Learing in der Unternehmens-Compliance».

 

Der Intensivkurs soll künftig zweimal jährlich durchgeführt werden und findet in Kooperation mit dem Liechtensteinischen Bankenverband, der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein und der Liechtensteinischen Treuhandkammer statt.

Nächste Termine: 26.–29. April 2023 und 25.–28. Oktober 2023
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