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Seminar zum neuen Sachwaltergesetz

Das Liechtensteinische Vormundschafts- und Beistandsrecht wird Anfang nächsten Jahres gesetzlich neu geregelt sein. Vorbereitend dazu veranstaltet die Hochschule Liechtenstein am 6. Dezember ab 14 Uhr ein Seminar zum Thema „Das neue liechtensteinische Recht der Sachwalterschaft“.

Das Liechtensteinische Vormundschafts- und Beistandsrecht wird Anfang nächsten Jahres gesetzlich neu geregelt sein. Vorbereitend dazu veranstaltet die Hochschule Liechtenstein am 6. Dezember ab 14 Uhr ein Seminar zum Thema „Das neue liechtensteinische Recht der Sachwalterschaft“.

Die Vormundschaft für Minderjährige bleibt von diesem neuen Gesetz unberührt. Wenn ein Volljähriger mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten für sich selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, wird ein Sachwalter bestellt. Bisher haben diese Aufgaben Mitarbeitende vom Amt für Soziale Dienste übernommen, neu sollen sie von einem Verein übernommen werden. Dazu Regierungsrätin Aurelia Frick in einem Volksblatt-Interview: „Amtspersonen sollten wegen des Grundprinzips der Gewaltentrennung allerdings nicht mit solchen Aufgaben betraut werden. Darüber hinaus können auch Interessenskonflikte entstehen, wenn Sozialarbeiter/Amtspersonen mit Anträgen auf Sozialhilfe konfrontiert werden, die ihre Beistandsperson betrifft. Ein Verein schafft diese möglichen Konflikte aus dem Weg. Zudem ist vorgesehen, dass der Verein auch eine Auskunfts- und Hilfestellungsfunktion für betroffene Personen und deren Angehörigen übernimmt“. Vorbild für das neue Gesetz ist das Sachwalterrecht in Österreich.

Mit diesen Neuerungen stellen sich vor allem für Rechtsanwender und direkt Betroffenen viele Fragen. Wie sieht es mit der Bestellung eines Sachwalters aus? Welche Aufgaben erfüllt der Sachwalterverein? Auf diese und viele weitere Fragen, wird im Rahmen dieser Veranstaltung eingegangen. Sabine Resch, die einen wesentlichen Beitrag in der Entstehung des neuen Gesetzes geleistet hat, wird über die Voraussetzungen der Sachwalterschaft, die Auswahl des Sachwalters und die Doppelsachwalterschaft referieren. Über das neue Liechtensteiner Recht der Sachwalterschaft aus österreichischer Perspektive spricht  Michael Ganner von der Universität Innsbruck. Zu den besonderen Fragen der Sachwalterschaft wie „Die Vorsorgevollmacht, Einsatzgebiete und Erfahrungsberichte“ spricht  Martin Schauer, von der Universität Wien.

Auskunft:
Martina Herberstein, Mag. iur. Studienleiterin LL.M.
Telefon +423 265 11 75, martina.herberstein@hochschule.li