uni.liUniversitätMedienportalMedienmitteilungenVortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher

Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher

Am 28. November 2011 findet eine vom Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht organisierte Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher über die neuesten Entwicklungen des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof statt.


Am 28. November 2011 findet eine vom Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht organisierte Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Carl Baudenbacher über die neuesten Entwicklungen des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof statt.


Der Referent des Abends Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofs in Luxemburg, wird sich in seinem Vortrag mit den neusten Entwicklungen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EFTA‐Gerichtshof auseinandersetzen. Mit einer Einführung von Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht am Institut für Finanzdienstleistungen der Universität Liechtenstein und einem Geleitwort von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher. Die Veranstaltung am Montag, den 28. November 2011 richtet sich an Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, Mitarbeiter in der Verwaltung, Rechtswissenschaftler und Treuhänder sowie weitere interessierte Personen und findet von 18 bis 20 Uhr statt.

Bestandsaufnahme und Reformüberlegungen
Der EFTA-Gerichtshof wird am 1. Januar 2012 18 Jahre alt. Beim Verfahren drängen sich bestimmte Verbesserungen auf. Zum einen wurden die Verfahrensvorschriften im EU-Pfeiler mehrfach geändert. Zum anderen trägt das Verfahrensrecht im EFTA-Pfeiler dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beim Zugang zu den Europäischen Gerichtshöfen nicht ausreichend Rechnung. Im Vordergrund wird das Vorabentscheidungsverfahren stehen. Nach dem Wortlaut des Art. 34 Überwachungs‐ und Gerichtshofsabkommen unterliegen die Höchstgerichte der EFTA‐Staaten keiner Vorlagepflicht. In der neueren Literatur wird eine solche Pflicht aber immer häufiger aus dem in Art. 3 EWRA verankerten Loyalitätsgrundsatz und aus dem Reziprozitätsprinzip abgeleitet.

Experte für Internationales Wirtschaftsrecht
Der Hauptreferent des Abends, Prof. Dr. Carl Baudenbacher, ist seit 1995 liechtensteinischer Richter und seit 2003 Präsident des EFTA‐Gerichtshofs. Er ist weiter Ordinarius und Direktor des Instituts für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen HSG. Von 1993‐2003 war Baudenbacher Permanent Visiting Professor for European and International Law an der University of Texas, School of Law. Im August 2010 ist er vom Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft in corpore als einziger aussenstehender Experte zur Europapolitik angehört worden.

Eine Podiumsdiskussion mit den ausgewiesenen Experten Dr. Johannes Gasser, LL.M., Rechtsanwalt und Partner Kanzlei Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser, Vaduz, Dr. Luigi Malferrari, LL.M., Mitglied des juristischen Diensts, Europäische Kommission Brüssel, Dr. Paul Meier, LL.M., Landgerichtspräsident, Fürstliches Landgericht und Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M., Fürstlicher Landrichter, Fürstliches Landgericht wird die Veranstaltung abrunden.

Vortrag «Vorabentscheidung vor dem EFTA-Gerichtshof»
Universität Liechtenstein, Fürst‐Franz‐Josef‐Strasse, 9490 Vaduz
Mo., 28.11.2011, 18.00‐20.00 Uhr
Preis: CHF 210,‐ pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro
Anmeldung: www.uni.li oder per Fax +423 265 11 12
Informationen: Institut für Finanzdienstleistungen, +423 265 11 90

Die Vortragsveranstaltung wird aktiv unterstützt durch die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer, die Vereinigung Liechtensteinischer Richter und die Liechtensteinische Treuhändervereinigung.

Medienmitteilung, Programm und Pressefoto als Download
20111128_VorabentscheidungEFTA_UniLi.pdf (97 KB)
Detailprogramm_Vorabent.pdf (107 KB)
Vorabentscheidungsverfahren_Nov11.jpg (4,5 MB)