Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement der Universität Liechtenstein ist integraler Bestandteil der Gesamtstrategie der Universität und unterstützt die Entwicklung der Universität. Die Universität Liechtenstein ist der Einhaltung international anerkannter und national gesicherter Qualitätsstandards verpflichtet.

Die Universität Liechtenstein verfügt über eine Qualitätsstrategie, Qualitätsstandards und -leitlinien sowie ein Qualitätssicherungssystem. Zusammen werden diese als Qualitätsmanagement bezeichnet. Das Qualitätsmanagement orientiert sich an der internationalen Praxis für Qualitätsmanagement an Universitäten, zugleich berücksichtigt dieses aber auch die Spezifika der Universität Liechtenstein.

Das Qualitätsmanagement ist verankert im Liechtensteinischen Universitätsgesetz (LUG), in der Eignerstrategie, in der Vision und der Mission, in der Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Universität und in den Zielvereinbarungen des Rektorats und der Institute.

Die Universität Liechtenstein entspricht den Qualitätsstandards gemäss der Liechtensteinischen Hochschulverordnung und den Qualitätsstandards des Schweizerischen Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetzes (HFKG). Als Universität in Liechtenstein ist die Liechtensteinische Hochschulverordnung bindend. Für die IUV (2019) Beitragsberechtigung weist die Universität Liechtenstein auch die Konformität mit Qualitätsstandards nach HFKG aus.

Die Qualitätsstrategie beinhaltet eine Beschreibung der Qualitätsentwicklungsziele, der Qualitätskultur, sowie der Governance.

Das Qualitätssicherungssystem stützt sich auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der durch den Plan-Do-Check-Act-Zyklus strukturiert wird. Das Qualitätssicherungssystem umfasst die Qualitätszielsetzung (Plan), Qualitätslenkung (Do), Qualitätsüberprüfung anhand von Instrumenten und Indikatoren (Check) sowie deren Weiterentwicklung zur Qualitätssicherung (Act) jeweils für die Bereiche Lehre (Aus- und Weiterbildung), Forschung, Transfer (Dienstleistungen), Internationale Services sowie Ressourcen (u.a. Personal, Infrastruktur, Finanzen).

Über das Prozessmanagement an der Universität Liechtenstein ist das Qualitätssicherungssystem mit dem Risikomanagement wie auch dem IKS (internes Kontrollsystem) der Universität Liechtenstein verknüpft.

 

Qualitätsentwicklungsziele

Das Qualitätsmanagement der Universität Liechtenstein ist integraler Bestandteil der Gesamtstrategie der Universität und unterstützt die Entwicklung der Universität. Die Universität Liechtenstein ist der Einhaltung international anerkannter und national gesicherter Qualitätsstandards verpflichtet. Die vorliegende Qualitätsstrategie definiert sechs Qualitätsentwicklungsziele für die Universität Liechtenstein.

  • Ziel 1: Die Universität erfüllt die vorgegebenen nationalen Qualitätsstandards. Zudem richtet sich die Qualität an der Universität Liechtenstein an internationalen Standards aus (für die Bereiche Architektur und Wirtschaftswissenschaften).
  • Ziel 2: Das Qualitätsmanagement der Universität Liechtenstein ist integraler Bestandteil der Gesamtstrategie der Universität und unterstützt deren Entwicklung.
  • Ziel 3: Das Qualitätssicherungssystem unterstützt die Universität Liechtenstein und alle handelnden Akteure bei der Erreichung der übergeordneten Ziele abgeleitet aus der Mission, Vision und der Eignerstrategie.
  • Ziel 4: Geschlossene Qualitätssicherungskreisläufe sind für die Tätigkeitsbereiche (Lehre, Forschung, Transfer, Ressourcen) definiert und implementiert.
  • Ziel 5: Eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität wird angestrebt. Die Governance erlaubt sicherzustellen, dass repräsentative Gruppen auf allen Ebenen im Prozess der Weiterentwicklung der Qualität beteiligt sind.
  • Ziel 6: Die universitäre Qualitätskultur wird gefördert und gepflegt.

 

Qualitätskultur

Das Qualitätsmanagement beruht auf einem Qualitätsverständnis, welches in der Eignerstrategie, in der Vision und der Mission, in der Strategie der Universität, der Zielvereinbarung und in verschiedenen Richtlinien und Konzepten festgelegt wurde. Grundlage dieses Qualitätsverständnis ist folgende Definition von Universitätskultur:

Universitätskultur ist die Gesamtheit der von den Universitätsangehörigen geteilten Werte, Traditionen und Haltungen. Diese manifestieren sich in unserem Handeln, Reden sowie in der Gestaltung und dem Gebrauch unserer Gebäude und Räume. Universitätskultur ist die Art und Weise, wie wir in und an der Universität sprechen, handeln (uns organisieren, lehren, forschen) und gemeinsame Erfahrungen machen. Folgende Prinzipien sichern die Qualität der Universitätskultur:

  • Partizipation: Strategische Ziele, übergeordnete Konzepte, Reglemente etc. werden mit allen betroffenen Anspruchsgruppen gemeinsam diskutiert und präzisiert.
  • Transparenz: Entscheidungen werden offen und für alle nachvollziehbar kommuniziert und umgesetzt.
  • Kommunikation: Gegenseitige Wertschätzung ist Grundlage allen Redens und Handelns.
  • Integrität und Verbindlichkeit: Die in den verschiedenen Strategien, Konzepten und Richtlinien formulierten Werte und Haltungen sind konsistent, kohärent und nachhaltig formuliert. Sie stehen nicht nur auf dem Papier, sondern werden mit Überzeugung und persönlichem Engagement gelebt.

Governance - Funktionen und Aufgaben für Qualitätsthemen

Die Leitung und Organisation der Universität Liechtenstein erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Eine gute Governancestruktur ist wichtig, um die strategischen Ziele zu erreichen und den Auftrag der Universität zu erfüllen. Die Governancestruktur trägt den Bedürfnissen der verschiedenen Anspruchsgruppen Rechnung.

Das Gesetz über die Universität Liechtenstein (LUG) wie auch die Statuten und weitere Reglemente der Universität Liechtenstein regeln die Governancestruktur mit den Organen, deren Aufgaben sowie Entscheidungskompetenzen. Die Organisation des Qualitätsmanagements erfolgt auf verschiedenen Ebenen, unter anderem der Ebene des Universitätsrats, des Senats, des Rektorats, der Abteilung Qualitätsmanagement & Akkreditierung wie auch in verschiedene Arbeitsgruppen, Kommissionen und weitere Gremien.

Struktur der Aufbauorganisation

Qualitätssicherung in der Lehre

Qualität der Lehre hat folgende Ziele:

– Ziel 1: Studiengänge erfüllen den nationalen Qualifikationsrahmen und die internationalen Bologna-Standards (u.a. hinsichtlich der Abgabe von Ausbildungsabschlüssen). Die Studiengänge haben ein klares Studiengangskonzept, Zulassungsrichtlinien, Curricula, Modulhandbuch, Studien- und Prüfungsordnung (Leistungsbeurteilung) mit einer klaren Positionierung im internationalen Bildungswettbewerb. Neue Studiengänge werden durch eine externe Agentur akkreditiert. Bestehende Studiengänge werden regelmässig intern evaluiert.

– Ziel 2: Die Studiengänge stützen sich auf konkrete von der Mission abgeleitete Lernkompetenzen im Einklang mit internationalen Standards. Die Erreichung dieser Lernkompetenzen wird kontinuierlich überprüft.

– Ziel 3: Die Lehrveranstaltungen und übergeordnete Module basieren auf Lernzielen (in den Modulbeschreibungen) und jede einzelne Lehrveranstaltung ist relevant für den Studiengang. Die fachlichen Anforderungen, der tatsächliche Arbeitsaufwand und das benötigte Vorwissen in der Lehrveranstaltung sind ausgewogen und abgestimmt.

– Ziel 4: Für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden werden die Kriterien je Lehrveranstaltung frühzeitig definiert, kommuniziert und systematisch, transparent und konstant angewandt.

– Ziel 5: Die im Studium vermittelten Qualifikationen bereiten die Studierenden gut auf das Berufsleben vor. Die Lehre an der Universität Liechtenstein leistet einen nachhaltigen Beitrag zur erfolgreichen beruflichen Entwicklung der Absolvent/innen.

– Ziel 6: Die Dozierenden bringen eine hohe fachliche Qualifikation (wissenschaftlich oder praxisorientiert) und gute didaktische Kompetenz mit.

Qualitätslenkung in der Lehre stützt sich unter anderem auf folgende Instrumente: Programmevaluation, Zulassung der Studierenden, Lernerfolgssicherung auf Studiengangsebene, Lehrevaluationen Ausbildung, Absolvierendenbefragungen, Dozierendenmanagement, Notenverteilung, Plagiatsprüfung der Bachelor-, Master-Thesen und Dissertationen, Rankingergebnisse.

Qualitätssicherung in der Forschung

Qualität der Forschung hat folgende Ziele:

Ziel 1: Gute wissenschaftliche Praxis, wertschätzende Forschungskultur und gesellschaftliche Verantwortung

- Forschung erfolgt nach den Grundsätzen und Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität.

- An der Universität Liechtenstein herrscht eine transparente, integre und wertschätzende Forschungskultur, die gemeinsam entwickelt und gelebt wird.

- Forschung an der Universität leistet einen substantiellen Beitrag für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Gesellschaft.

Ziel 2: Exzellente, relevante und wettbewerbsfähige Forschung

- Forschung an der Universität strebt Exzellenz in definierten Kernthemen an.

- Die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung in diesen Themen wird sichtbar durch hochrangige wissenschaftliche Veröffentlichungen, abhängig von der jeweiligen Forschungsdisziplin.

- Die Forschenden geniessen hohe internationale Anerkennung und die Forschung wird in Zusammenarbeit mit weltweit führenden Wissenschaftler/innen und in Forschungsnetzwerken durchgeführt.

- Die Forschung an der Universität hat den Anspruch, Antworten auf zentrale Herausforderungen unserer Zeit zu finden und die Entwicklung in der Region zukunftsweisend zu unterstützen.

- Die Universität etabliert sich als Standort für exzellente Förderung von Nachwuchswissenschaftler/innen.

Ziel 3: Compliance und Professionalität in Forschungsprojekten

- Forschung im Rahmen von Projekten erfolgt unter Einhaltung der Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Projektunterstützer bzw. Fördermittelgeber.

- Projektmanagement in Forschungsprojekten erfolgt mit hoher Professionalität und ist auf das erfolgreiche Planen und Steuern von Leistung, Zeit und Kosten ausgerichtet.