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Parkplatzbewirtschaftung der Universität

Für die Benutzung sämtlicher Parkplätze am Campus (Parkzone 40) und in der Tiefgarage der Aussenstelle Ebaholz (Parkzone 45) sind Parkgebühren zu entrichten. Diesbezüglich werden regelmässig Kontrollen durchgeführt. Die Benutzung der Tiefgarage ist ausschliesslich Mitarbeitenden der Universität vorbehalten. Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf die reservierten Parkplätze und dass auch mit Jahres-, Halbjahres- oder Monatsbewilligung kein Parkplatz garantiert werden kann. Die Parkplätze am Campus sind regelmässig ausgelastet. Bitte nutzen Sie daher öffentliche Verkehrsmittel, reisen Sie frühzeitig an oder weichen Sie auf andere der zahlreichen Parkmöglichkeiten in der Nähe der Universität aus. Beachten Sie bitte zudem die Verkehrsvorschriften und Parkverbotszonen, deren Einhaltung die Gemeindepolizei Vaduz regelmässig kontrolliert.

Bewirtschaftungszeit am Campus (Parkzone 40)

Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen Feiertage)

Warum gibt es Parkgebühren an der Universität Liechtenstein?

Gemäss Beschluss des Vaduzer Gemeinderats sind die Parkplätze auf dem Campus kostenpflichtig. Die gesetzliche Grundlage ist im Baugesetz (BauG) des Fürstentums Liechtenstein vom 11.12.2008, Art. 63 verankert.

Wer muss Parkgebühren bezahlen?

Jede(r) Benutzer:in eines Parkplatzes auf dem Campus-Gelände ist von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr gesetzlich verpflichtet, Parkgebühren für die Dauer der Parkzeit zu entrichten. Der Parkplatz ist ab der ersten Minute kostenpflichtig, und die Gebührenpflicht ist deutlich ausgeschildert.

Wie viel kostet es?

Der Normaltarif auf dem gesamten Areal beträgt CHF 0.50 pro Stunde.
Eine Tagesbewilligung kostet für Studierende CHF 1.50, für Lehrbeauftragte und Mitarbeitende CHF 2.00. Monats-, Halbjahres- und Jahresbewilligungen sind ebenfalls möglich.
Die Kosten für die Nutzung der Ladestationen für Elektroautos betragen CHF 3.30 pro Stunde und bedingen eine gültige Parkbewilligung.

Wie kann ich bezahlen?

Man kann direkt an einer der aufgestellten Parkuhren mit Münzen in Schweizer Franken oder per TWINT sowie mit den Apps Parkingpay oder EasyPark bezahlen.

Wie erhalte ich die vergünstigten Tarife?

Studierende, Mitarbeitende und Lehrbeauftragte können Parkbewilligungen über das Parkingpay-System beziehen. Dafür ist es in jedem Fall notwendig, vorgängig im Intranet das oder die Fahrzeug-Kennzeichen zu registrieren.

Was passiert, wenn ich keine gültige Parkbewilligung habe?

Wenn man keine gültige Parkbewilligung hat, muss man mit einer Nachzahlungsgebühr in Höhe von CHF 20.00 rechnen. Diese kann innert 14 Tagen zusammen mit dem Strafzettel im beigelegten Beutel in den Postkasten «Interne Post» beim Empfang der Universität Liechtenstein eingeworfen oder dort abgegeben werden. Bei Zahlungsverzug wird die Forderung an die Gemeindepolizei Vaduz abgetreten und man erhält per Post eine ordentliche Busse von mindestens CHF 40.00.

Kann ich auch in Euro bezahlen?

Bei Zahlung mittels Apps kann man mit Kreditkarte (Parkingpay und EasyPark) oder PayPal (EasyPark) bezahlen. Die Parkuhren auf dem Campus-Gelände akzeptieren nur Schweizer Franken in Münzen. Auch die Nachzahlungsgebühr muss in Schweizer Franken entrichtet werden. 

Wo kann ich mich bei ungerechtfertigter Busse beschweren?

Innert 14 Tagen kann man bei der Universität Liechtenstein Beschwerde einlegen, sofern der Zahlungsbeleg oder das gelöste Parkticket vorgelegt werden kann. Nach Erhalt einer Busse durch die Gemeinde Vaduz muss dort Beschwerde eingelegt werden.