Auslegung und Anwendung des EWR-Beihilfenrechts in Liechtenstein

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Projektart und Laufzeit

FFF-Förderprojekt, Oktober 2019 bis Dezember 2020 (abgeschlossen)

Koordinator

Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht

Forschungsschwerpunkt

Wealth Management

Forschungsgebiet/e

Vermögensplanung

Beschreibung

Die Ergebnisse des Forschungsprojekts bieten einen umfassender Überblick über den rechtlichen Rahmen der Beihilfegewährung in der EU und erstmals in vertiefter Weise auch für den EWR. Die geltende europäi-sche Rechtslage und deren Auslegungspraxis wurden zudem in einen internationalen Kontext gesetzt und facherübergreifend analysiert.

Projektergebnisse:

Liechtensteinbezug

Auch das Fürstentum Liechtenstein fördert durch die Gewährung von Beihilfen spezielle Zielsetzungen. Insbesondere der Erhalt einer pluralistischen Medienlandschaft galt lange Zeit als massgeblicher Grund zur Gewährung von Beihilfen. Letztlich verzeichneten die liechtensteinischen Beihilfeausgaben jedoch im Jahre 2017 eine Verdreifachung gegenüber den Vorjahren. Das auf 5.22 Millionen Euro angestiegene Beihilfebudget erklärt sich durch die erstmalige Einführung von Regelungen zur Förderung von umweltpolitischen Zielsetzungen.
Durch das Forschungsprojekt wird ein Überblick über die Beihilfepraxis in Liechtenstein gegeben. Das vorliegende Forschungsvorhaben soll somit eine systematische Darstellung der wichtigsten beihilferechtsrelevanten Aspekte bieten. Zudem werden die wichtigsten Rechtsprobleme im Bereich des EWR-Beihilferechts analysiert und somit zur Rechtssicherheit im EWR beigetragen. Des Weiteren sollen aus der angestrebten Grundlagenforschung Handlungsmöglichkeiten, Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen für die (Vollzugs-)Praxis in Liechtenstein gewonnen werden.

Förderer

  • Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein