Auslandsbestechung und Auslegung der Amtsträgereigenschaft nach § 335a Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB - zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 23.10.2018 - 1 StR 234/17

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Referenz

Papathanasiou, K. (2019). Auslandsbestechung und Auslegung der Amtsträgereigenschaft nach § 335a Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB - zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 23.10.2018 - 1 StR 234/17. Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH), 112-115.

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

Ausgehend von der BGH-Entscheidung vom 23.10.2018 (1 StR 234/17, ZWH 2019, 123) betreffend die Abwicklung von Zahlungen über Offshore-Unternehmen mit der rechtlichen Einordnung der tateinheitlichen Beihilfe zur Untreue sowie Auslandsbestechung und Amtsträgereigenschaft diskutiert die Autorin in ihrem Beitrag insbesondere die rechtliche Haltbarkeit der vom BGH vorgenommenen Auslegung des Amtsträgerbegriffs nach § 335a Abs. 1 Nr. 2a StGB. In einem einleitenden Problemaufriss werden zunächst die sehr unterschiedlichen Ansätze hinsichtlich der Auslegung des § 335a StGB dargestellt, bevor sich die Verfasserin mit diesen sodann im Detail besprechend auseinandersetzt. Dabei ordnet sie die Rechtsansicht des BGH in den Kontext der bestehenden Ansätze ein. Danach soll im Rahmen des gebotenen Günstigkeitsvergleichs zu prüfen sein, ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption eingeführte Strafvorschrift des § 335a StGB ein milderes Gesetz im Sinne von § 2 StGB darstellt, wobei der Amtsträgerbegriff in § 335a StGB nicht einheitlich ausgelegt wird. Auch wenn der BGH vorliegend eher den autonomen Amtsträgerbegriff zu favorisieren scheint, lehnt die Verfasserin diesen Weg ab. Aus ihrer Sicht bevorzugt sie eher die kumulative Auslegung des autonomen und des auslandsakzessorischen Amtsträgerbegriffs.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Institut für Wirtschaftsrecht
  • Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

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