Zulassungsvoraussetzungen
Die Hochschulverordnung (HSV) unterscheidet vier verschiedene Kategorien der Zulassung zu Weiterbildungs-Masterstudiengängen, und zwar zwei Varianten der regulären Zulassung und zwei Varianten einer Zulassung sur dossier.
Reguläre Zulassungsmöglichkeiten:
- Hochschulabschluss der Ausbildungsstufe (Bachelor, Master, Diplom etc.) im Umfang von mind. 180 ECTS.
- Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen tertiären Aus- und/oder Weiterbildung im Umfang von mind. 60 ECTS sowie eine sechsjährige Berufserfahrung, davon mind. 3 Jahre in der Fachrichtung des gewählten Studiengangs.
Sur Dossier-Bewerbungen: in Ausnahmefällen (maximal 15% der Studierenden) können über die regulären Möglichkeiten hinaus herausragenden Kandidatinnen und Kandidaten unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden:
- Mit Matura/Abitur: Maturaausweis (Matura, Abitur, Berufsmatura, etc.) sowie eine sechsjährige Berufserfahrung, wovon 3 Jahre in der Fachrichtung des Studienganges sein müssen.
- Ohne Matura/Abitur: erfolgreicher Abschluss von mindestens drei Jahren auf der Sekundarstufe II sowie eine sechsjährige Berufserfahrung, wovon 3 Jahre in der Fachrichtung des Studienganges sein müssen. Die Studierfähigkeit muss hierbei im Einzelfall geprüft werden.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen
Um Ihre Bewerbung berücksichtigen zu können, benötigen wir aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Wir bitten Sie deshalb, folgende Dokumente an den Studiengangsmanager Hendrik Peer Kimmerle, M.Sc. zu senden:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungsformular
- Lebenslauf
- Alle relevanten Aus- und Weiterbildungszeugnisse
- Aktuelles Arbeitszeugnis und ggf. vorherige Nachweise.
Anmeldefrist
Anmeldeschluss ist jeweils am 30. April (Poststempel) des Durchführungsjahres. Spätere Anmeldungen können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn noch Studienplätze frei sind.
Formulare
Studienbroschüre
Terminplanung
Bewerbungsformular
Studierendenordnung der Universität Liechtenstein
Studien- und Prüfungsordnung Weiterbildung
Zulassungsrichtlinie