Vortrag
Referenten
Dr. iur. Bernd Hammermann
Prof. Dr. iur. Stephan Wolf
Termin
01.07.2015 18:00 - 20:00
Inhalt
Gegenstand des 34. Rechtsprechtags bildet die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sachenrecht des Schweizerischen ZGB. Die Praxis des Schweizerischen Bundesgerichts dürfte angesichts der weitgehend identischen Gesetzgebung auch für Liechtenstein Bedeutung haben. Im Einzelnen dargestellt werden wichtige neuere Entscheide aus den Bereichen des Mobiliar- und des Immobiliarsachenrechts. In die Ausführungen einbezogen wird auch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene neue Sachenrecht, das namentlich den Register-Schuldbrief eingeführt hat. Zu dieser Gesetzesrevision gibt es allerdings noch kaum eine höchstrichterliche Rechtsprechung, aber Erfahrungen aus der Praxis.
Im Anschluss an den Vortrag des Hauptreferenten Prof. Dr. iur. Stephan Wolf, Ordinarius für Privatrecht sowie Notariatsrecht an der Universität Bern wird Dr. iur. Bernd Hammermann, Leiter des Amtes für Justiz ein kurzes Referat zu den aktuellen Reformideen des Liechtensteinischen Sachenrechts und Grundverkehrsrechts halten. In der abschliessenden Diskussion wird ausführlich besprochen, welche Schweizer Urteile für das liechtensteinische Recht von grosser Bedeutung sind und welchen Entscheidungen aufgrund von liechtensteinischen Besonderheiten eine geringere Bedeutung zukommt. Dabei wird den Teilnehmenden Raum für individuelle Fragen gegeben.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.
Information
Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr
Preis
CHF 210,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.
Anmeldeschluss
17.06.2015
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.