Keine Fluchtgefahr i.S.d § 112 Abs. 2 Nr. 2 bei Existenz sozialer Bindungen und erteilter Zustellvollmacht nach § 145 a StPO

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Reference

Papathanasiou, K. (2017). Keine Fluchtgefahr i.S.d § 112 Abs. 2 Nr. 2 bei Existenz sozialer Bindungen und erteilter Zustellvollmacht nach § 145 a StPO. juris PraxisReport Strafrecht, 2017(15).

Publication type

Article in Scientific Journal

Abstract

Bei einem im EU-Ausland lebenden Angeklagten kann zumindest dann keine Fluchtgefahr angenommen werden, wenn er familiäre Bindungen nach Deutschland hat und durch eine seinem Verteidiger erteilte Vollmacht nach § 145a Abs. 2 StPO sichergestellt ist, dass er zur Hauptverhandlung geladen werden kann.

Persons

Organizational Units

  • Institute for Business Law
  • Chair of Economic Criminal Law, Compliance and Digitalisierung

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