uni.liNews InnovationenEffizienzkriterien für Neuwagen werden strenger

Effizienzkriterien für Neuwagen werden strenger

Bern - Per Jahresbeginn 2018 gelten verschärfte Energieeffizienzkriterien bei der Energieetikette für Personenneuwagen. Die Anpassung an Technologieentwicklungen garantiert, dass nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Kategorie fällt.

Die Anpassung der Kriterien erfolge „im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung“, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. Die Energieetikette muss seit 2003 gut sichtbar an jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht werden. Die Fahrzeuge werden dabei in sieben Effizienzkategorien von A bis G unterteilt. 

Damit der Anteil der Fahrzeuge in der besten Kategorie A nicht ständig zunimmt, werden die Bewertungskriterien vom Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) regelmässig zum Stichtag am 31. Mai den technologischen Entwicklungen angepasst. In diesem Jahr mussten hier deutliche Änderungen bei der Bewertung von Erdgas und Strom vorgenommen werden, teilt das UVEK mit. Darüber hinaus wurde erstmals auch Wasserstoff in die Verordnung über die Energieetikette für Personenwagen (VEE-PW) aufgenommen. Auch Brennstoffzellenfahrzeuge können somit eine Energieetikette erhalten. 

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung wurde auch der auf der Etikette ausgewiesene Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode verkauften Neuwagen angepasst. Dieser hatte für die Periode vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Mai 2016 bei 139 Gramm CO2 pro Kilometer gelegen. In der nun abgelaufenen Periode vom 1. Juni 2016 bis zum 31. Mai 2017 ist er auf 133 Gramm pro Kilometer gesunken. hs