Um dich für den Doktoratsstudiengang Wirtschaftsrecht an der Universität Liechtenstein zu bewerben, muss der Umfang der bisher erbrachten Leistungen in konsekutiven bzw. in gleichwertigen anderen Studienprogrammen an Hochschulen mindestens 270 ECTS entsprechen. Erforderlich ist ein universitärer Masterabschluss oder ein gleichwertiger universitärer Hochschulabschluss. Die Vorbildung muss im Bereich Wirtschaftsrecht einschlägig sein. Ausserdem sind Kenntnisse der Sprache des Studiengangs auf dem Niveau C1 Voraussetzung. Die Bewerbung erfolgt online über unsere Website Bewerbung und Zulassung – je früher, desto besser. Weitere Infos zu den Fristen findest du ebenfalls dort. Deine Bewerbung muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist vollständig vorliegen. Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Bitte beachte, dass die Zulassung zum Doktoratsstudiengang keine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität beinhaltet und dass wir keine Stipendien anbieten.
Von Doktorandinnen und Doktoranden wird in der Regel erwartet, dass sie in Liechtenstein oder in der näheren Umgebung wohnen. Das Programm selbst berechtigt nicht zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein.
Wenn du Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz bist, kannst du in einer Grenzregion in Österreich, der Schweiz oder Deutschland wohnen und pendeln.
Wenn du nicht in Liechtenstein oder in der Nähe wohnst und nicht aus einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz kommst, ist eine Teilnahme am Programm leider nicht möglich.
Anmeldefristen (vollständige Bewerbung):
Sommersemester: 31. Oktober
Wintersemester: 31. Mai