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EM LLM BFR 26: Modul 2 - Bankrecht

EM LLM BFR 26: Modul 2 - Bankrecht

Studiengänge
Executive Master of Laws im Bank- und Finanzmarktrecht (EM LLM BFR 22) (01.09.2022)
Lehrveranstaltung
Das Modul «Bankrecht» vermittelt die Grundlagen des liechtensteinischen und europäischen Bankenaufsichts-rechts im Rahmen der europäischen Bankenunion. Im Fokus stehen die CRD, die CRR und das Bankengesetz. Die Inhalte reichen von den Bewilligungsanforderungen über zentrale Verhaltenspflichten und die Corporate Gover-nance von Banken bis zur Bankenabwicklung und zur Einlagensicherung.
Aufbauend auf den bewilligungspflichtigen Tätigkeiten nach der CRD/CRR wird der Begriff des Kreditinstituts er-örtert. Es werden die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung des Bankgeschäfts vermittelt und das Zulassungsverfahren behandelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Kapitalanforderungen von Banken durch das Baseler Rahmenwerk. Zudem wird das Verständnis für die Tätigkeit der FMA vertieft und die verschiedenen Auf-sichtsinstrumente nach der CRD und dem Bankengesetz behandelt. Die Studierenden werden in die zentralen Ver-haltenspflichten von Banken eingeführt, die von den allgemeinen Sorgfaltspflichten bis hin zur internen Revision reichen. In diesem Zusammenhang wird ein Verständnis für eine geeignete Corporate Governance geschaffen. Weiters werden die gängigen Geschäftsmodelle von Banken erörtert und das rechtliche Rahmenumfeld eingeord-net. Einen wesentlichen Teil bilden auch die Ordnungsnormen der Eigenkapitalverordnung (CRR) sowie die Rechts-fragen der Bankenabwicklung, -sanierung oder -restrukturierung. Vervollständigt wird dieser Themenblock mit der makroprudenziellen Aufsicht und den gängigen systematischen Risiken im Bank- und Finanzsektor.
Lehrmethode
Interaktive Vorlesung, eingehende Diskussion unter Einbeziehung der Studierenden, ggf. einzelne Gruppenausar-beitungen.
Lernergebnisse
Die Studierenden kennen die Merkmale der Bankenunion sowie die europäische Bankenregulierung und sind in der Lage, ein Kreditinstitut zu definieren und das Bewilligungsverfahren zu erläutern. Ausserdem kennen die Stu-dierenden die Voraussetzungen für die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit eines Kreditinstituts sowie die Grundlagen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit. Die Studierenden sind mit den allgemeinen Sorgfaltspflichten eines Kreditinstituts und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Outsourcings vertraut. Weiters sind die Studie-renden in der Lage, die internen Kontrollfunktionen, somit die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funk-tion und die interne Revision zu erläutern und zu differenzieren. Die Studierenden erlangen vertiefte Kenntnisse über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Literatur
Die Literatur wird im Rahmen der Lehrveranstaltung und in den Modulplänen bekannt gegeben.
Modulnummer:
6211434
Semester:
WS 26/27
ECTS-Credits:
5
Lehre:
56 L / 42 h
Selbststudium:
108 h
Plansemester:
1