1. Tätigkeit vereinbaren
Vor Beginn der Tätigkeit wird eine Vereinbarung mit der Universität Liechtenstein abgeschlossen. Darin werden die Tätigkeit, der Zeitraum, der geplante Stundenumfang und eine Koordinationsperson festgehalten.
2. Tätigkeit durchführen und Stunden dokumentieren
Während der Tätigkeit werden die geleisteten Stunden fortlaufend dokumentiert. Die Studentin bzw. der Student berichtet der Koordinationsperson mindestens zweimal pro Semester über den Stand der Tätigkeit.
3. Tätigkeit abschliessen
Nach Abschluss der Tätigkeit werden der Koordinationsperson der Stundenrapport und ein individueller Abschlussbericht eingereicht. Im Abschlussbericht wird insbesondere reflektiert, welche Aufgaben übernommen, welche Erfahrungen gesammelt und welche Kompetenzen entwickelt wurden.
4. Campus Credits anerkennen lassen
Die Koordinationsperson bestätigt die ordnungsgemässe Umsetzung der Tätigkeit und empfiehlt die Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt durch das Studiensekretariat.
Campus Credits werden grundsätzlich im Bereich der interdisziplinären Wahlmodule (IDM) anerkannt. Für die Anerkennung eines interdisziplinären Wahlmoduls sind 3 Campus Credits erforderlich. Einzelne Campus Credits können während des Studiums gesammelt und kumuliert werden.