Themenabend: Blockchain und Strafrecht - virtuelle Veranstaltung
Themenabend: Blockchain und Strafrecht - virtuelle Veranstaltung
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Der am 1.9.2021 neu eingerichtete Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung bietet dieses Jahr zwei Themenabende an, die informative Einblicke in den Bereich "Wirtschaftsstrafrecht und Digitalisierung" gewähren.
Die "digitale Revolution" bewirkt grosse Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen. Das Strafrecht bleibt davon nicht unberührt. Der Fokus der Themenreihe liegt auf zwei Begriffen, die gerade in den letzten Jahren ins Zentrum des technischen und rechtlichen Diskurses gerückt sind: Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI).
Der 1. Themenabend am 17. März 2022 führt in einem ersten Teil in die Funktionsweise von Blockchain und insbesondere von Kryptowährungen ein. In einem zweiten Teil wird die Phänomenologie der blockchain-basierten Kriminalität erläutert sowie auf die besonderen straf(verfahrens)rechtlichen Herausforderungen hingewiesen.
Der Termin wird coronabedingt online über Zoom stattfinden.
Der 2. Themenabend am 27. September widmet sich der Künstlichen Intelligenz. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwiefern KI von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden kann. Zugleich werden die Risiken geschildert, welche KI-Anwendungen in sich bergen.
Die "digitale Revolution" bewirkt grosse Änderungen in sämtlichen Lebensbereichen. Das Strafrecht bleibt davon nicht unberührt. Der Fokus der Themenreihe liegt auf zwei Begriffen, die gerade in den letzten Jahren ins Zentrum des technischen und rechtlichen Diskurses gerückt sind: Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI).
Der 1. Themenabend am 17. März 2022 führt in einem ersten Teil in die Funktionsweise von Blockchain und insbesondere von Kryptowährungen ein. In einem zweiten Teil wird die Phänomenologie der blockchain-basierten Kriminalität erläutert sowie auf die besonderen straf(verfahrens)rechtlichen Herausforderungen hingewiesen.
Der Termin wird coronabedingt online über Zoom stattfinden.
Der 2. Themenabend am 27. September widmet sich der Künstlichen Intelligenz. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inwiefern KI von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden kann. Zugleich werden die Risiken geschildert, welche KI-Anwendungen in sich bergen.