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Liechtenstein Trust Conference 2026: Reform des Treuhänderschaftsrechts und internationale Entwicklungen im Trustrecht

Liechtenstein Trust Conference 2026: Reform des Treuhänderschaftsrechts und internationale Entwicklungen im Trustrecht

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Am 5. März 2026 fand im Auditorium der Universität Liechtenstein die neunte Liechtenstein Trust Conference statt. Die Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht organisierte die Tagung, die sich im ersten Teil mit der kürzlich vom Landtag verabschiedeten Teilrevision zur „Optimierung des Trustrechts“ befasste. 

Dabei standen die Auswirkungen auf den heimischen Truststandort und die internationale Relevanz im Fokus. Seit der Einführung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) im Jahr 1926 blieben die trustrechtlichen Bestimmungen weitgehend unverändert. Die aktuelle Reform markiert nun einen Paradigmenwechsel: Die Governance-Struktur wird grundlegend neu gestaltet und weicht vom angelsächsischen Vorbild ab. 

Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL. M., begrüsste die rund 90 Teilnehmenden herzlich und hob in ihrer Eröffnungsrede die Bedeutung des Trustrechts für Liechtenstein hervor. Justizminister Dr. Emanuel Schädler übermittelte per Videobotschaft Grussworte und würdigte die historische Leistung des PGR-Gesetzgebers, der vor 100 Jahren die angelsächsische Rechtsfigur in Liechtenstein verankerte. Der Trust habe sich seither zu einer festen Grösse entwickelt. Mit Blick auf den neuen Informationsberechtigten betonte Schädler, dass Praxis, Wissenschaft und Rechtsprechung das reformierte Trustrecht künftig im internationalen Kontext erproben werden. Die Konferenz solle dazu anregen, die Reformansätze weiterzudenken und das Trustrecht kontinuierlich zu entwickeln. 

Teilrevision des Trustrechts: Inhalte und Auswirkungen


Den ersten Themenblock eröffnete Mag. Petra Müller, stellvertretende Leiterin der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (Amt für Justiz). Sie erläuterte die zentralen Änderungen des Treuhänderschaftsrechts, darunter neue Anforderungen an Treuhanddokumente, Regelungen zur Eintragung ins Handelsregister, die Anwendung stiftungsrechtlicher Bestimmungen auf Treuhänderschaften und Übergangsregelungen. Anschliessend stellte Dr. Stefan Wenaweser, LL. M., Präsident der Liechtensteinischen Treuhandkammer, den neuen Informationsberechtigten als Kernstück der Reform vor. Er analysierte dessen Rechte, Pflichten und Bestellmöglichkeiten im Detail. 

Mit der Einführung des Informationsberechtigten verabschiedet sich Liechtenstein vom angelsächsischen „beneficiary principle“ und schwächt die Stellung der Begünstigten erheblich. Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL. M., zeigte anschaulich, wie begrenzt die Einflussrechte der Begünstigten nach der Reform sind. Dr. Paolo Panico, worldwide chair of STEP, zog rechtsvergleichend Parallelen zwischen dem neuen Informationsberechtigten und dem „Enforcer“ des STAR-Trusts der Kaimaninseln. Er regte an, die Rechtsprechung zu STAR-Trusts auf das liechtensteinische Trustrecht zu übertragen. 

Jeffrey Lee Brüstle, LL. M. LL. M., wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Liechtenstein, beleuchtete die Verzahnung zwischen einfachem Trust und Treuunternehmen. Er stellte die Frage, wie mit gesetzlichen Verweisen umzugehen sei, die Begünstigten Einflussrechte einräumen könnten. In der anschliessenden Paneldiskussion unter Leitung von Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL. M., debattierten die Vortragenden und weitere Experten über die Herausforderungen der Reform. Themen waren die Notwendigkeit der Teilrevision, ihre Auswirkungen auf den Truststandort und mögliche Risiken wie ein Exodus bestehender Trusts. 

Rechtsvergleich: Liechtenstein und internationales Trustrecht


Im zweiten Themenblock, moderiert von Prof. Francesco A. Schurr, wurde die Reform aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet. Prof. Hang Wu Tang von der Singapore Management University sprach über den Ermessensspielraum von Treuhändern und dessen Grenzen anhand eines Praxisbeispiels. Prof. William Swadling von der University of Oxford erläuterte das englische „enforceability principle“ und dessen Bedeutung für die Durchsetzung von Ansprüchen. Prof. François du Toit von der University of Cape Town schilderte aktuelle Entwicklungen im südafrikanischen Trustrecht, insbesondere die Bedeutung des Vier-Augen-Prinzips bei der Zusammenarbeit mehrerer Treuhänder. 

Zum Abschluss fasste Prof. Dr. Francesco A. Schurr die Erkenntnisse der Vorträge zusammen und verglich die Vor- und Nachteile der liechtensteinischen Reform mit internationalen Ansätzen. In der abschliessenden Paneldiskussion diskutierten die Vortragenden mit dem Publikum offene Fragen. 

Die Konferenz endete mit einem Apéro, bei dem die Teilnehmenden die Gelegenheit nutzten, Kontakte zu knüpfen und sich mit den Referierenden auszutauschen.

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