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Selbstkompetenz
  • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
  • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
  • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
  • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
  • vertreten ihre Selbstständigkeit und Selbstmotivation und beeinflussen dadurch in positiver Weise ihren Leistungswillen.
Selbstkompetenz
  • Kein Schwerpunkt dieser LV, siehe Modulbeschreibung
Sozialkompetenz
  • hören in den Vorlesungen (aufmerksam) zu und nehmen Argumente von Mitstudierenden auf
  • diskutieren die Lösung von Fallbeispielen und stellen Fragen bei Unklarheiten
  • beurteilen die vorgetragenen Lösungen, bewerten diese relativ zur eigenen Lösung
  • nutzen die Möglichkeit zur eigenständigen Bearbeitung von Fallbeispielen und unterstützen sich gegenseitig bei der Korrektur der Lösung
  • vertreten und verteidigen die eigene Lösung im Lichte von Kritik
Methodenkompetenz
  • kennen Lehr- und Verwaltungsmeinungen zur Auslegung von Steuergesetzes
  • verstehen die Lenkung- und Verteilungswirkungen von Steuern und die Intentionen des Gesetzgebers bei der Normsetzung
  • wenden die Regelungen des jeweiligen nationalen und internationalen Steuerrechts sowie Lehr- und Verwaltungsmeinungen in Fallbeispielen an
  • analysieren die Auswirkungen der unterschiedlichen Gesetzesbestimmungen
  • bearbeiten Fragestellung der Besteuerung natürlicher und juristischer Personen mit Hilfe der Methoden des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und können die Fälle aus unterschiedlichen Perspektiven diskutieren
  • bewerten die ermittelten Steuerbelastungen
Fachkompetenz
  • kennen die Grundlagen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie des nationalen und internationalen Steuerrechts der vier deutschsprachigen Länder
  • verstehen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Steuersystemen Liechtensteins, Deutschlands, Österreichs und der Schweiz
  • lösen grenzüberschreitende Sachverhalte unter Einbezug der relevanten Gesetzesbestimmungen des jeweiligen nationalen Steuerrechts sowie der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen
  • berechnen die Steuerbelastungen von natürlichen und juristischen Personen nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht sowie unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • identifizieren die Anknüpfungspunkte für die persönliche und sachliche Steuerpflicht natürlicher und juristischer Personen in den vier nationalen Steuersystemen
  • bestimmen die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen
  • lösen grenzüberschreitende Fallstudien anhand eines Lösungsschemas
  • bewerten die unterschiedlichen Steuerbelastungen nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht sowie unter Einbeziehung der Doppelbesteuerungsabkommen
Methodenkompetenz
  • kennen die zentralen statistischen Techniken, welche in vielen wirtschaftlichen Anwendungen eingesetzt werden.
  • verstehen die Bedeutung statistischer Fachbegriffe.
  • können die behandelten Konzepte zielgerichtet anwenden, die so gewonnenen Resultate im Kontext deuten und statistische Aussagen korrekt formulieren.
  • setzen einfache Grundbefehle der Software R ein, um Daten graphisch und numerisch zu analysieren.
  • üben, Lern- und Arbeitstechniken auf abstrakte Inhalte anzuwenden, so dass sie an die selbstständige Erarbeitung von Wissen aus wissenschaftlichen Publikationen herangeführt werden.
  • analysieren Daten, um wirtschaftlich relevante Entscheidungen zu begründen.
  • können wirtschaftliche Situationen mit Hilfe wahrscheinlichkeitstheoretischer Methoden analysieren.
  • können die Aussagekraft statistischer, wahrscheinlichkeitstheoretischer Resultate im Zusammenhang mit der Planung wirtschaftlicher Tätigkeiten kritisch prüfen.
  • argumentieren in ihren Aussagen präzise und rational.
  • bauen Fähigkeiten auf, in einem wissenschaftlichen Umfeld rational zu argumentieren.
  • können die Relevanz statistischer Ergebnisse kritisch hinterfragen.
  • beurteilen Argumente kritisch in Bezug auf deren Stichhaltigkeit.
  • ordnen die (Un-) Sicherheiten statistischer Aussagen korrekt ein.
Sozialkompetenz
  • nehmen die Ausführungen des Dozenten (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudenten Aufmerksamkeit.
  • arbeiten teilweise in Partnerarbeit zusammen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen des Dozenten sowie in Gruppenarbeit im Rahmen des Selbststudiums.
  • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudenten, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
  • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
  • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch den Dozenten bzw. durch Mitstudenten (Kritik annehmen können).
Methodenkompetenz
  • geben die Instrumente und Techniken des operativen Controlling wieder.
  • verstehen die Aufgaben und die Methodiken des operativen Controlling sowie den Sinn fachspezifischer Ausdrucksweisen und können aus Instrumenten des operativen Controlling den zugrunde liegenden Sachverhalt rekonstruieren.
  • wenden ausgehend von den Grundsätzen lang-, mittel- und kurzfristiger Planung die für die finanzielle Unternehmensführung wichtigsten Instrumente des Controlling an und sind in der Lage, Leistungsbudgets, Finanzpläne und Planbilanzen zu erstellen.
  • analysieren konkrete Sachverhalte auf ihre Relevanz für das Controlling und können verschiedene Budgetierungstechniken für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche (Teilbudgets wie z.B. Umsatzbudget, Produktionsbudget, Einkaufs- und Lagebudget, Personalkostenbudget, Gemeinkostenbudget, Investitionsbudget) zu einem Gesamtbudget zusammenfassen bzw. umgekehrt ein Gesamtbudget auf seine Teilbereiche aufzugliedern.
  • schlagen die für die regelmässige Überprüfung von Budgets nötigen Kontrollmassnahmen in zeitlicher und inhaltlicher Sicht vor.
  • bewerten und beurteilen ihre eigene Arbeit auf Basis nachfolgend gemeinsam erarbeiteter oder vorgegebener Lösungen.
Fachkompetenz
  • kennen die Aufgaben, Funktionen und die Methodik des operativen Controlling und geben Unterschiede zum strategischen Controlling wieder.
  • verstehen das operative Controlling als Möglichkeit zur finanziellen Steuerung des Unternehmens unter Berücksichtigung einer vorangestellten Kennzahlenanalyse in den Bereichen Liquidität, Stabilität und Rentabilität.
  • wenden geeignete Instrumente des operativen Controlling in Fallstudien auf konkrete Sachverhalte an und erstellen Kapitalflussrechnungen, Leistungsbudgets, Finanzpläne und Planbilanzen für Unternehmen im Rahmen einer zukunftsgerichteten Steuerung.
  • analysieren Jahresabschlüsse von Unternehmen mittels ausgewählter Finanzkennzahlen zur Liquidität, Stabilität und Rentabilität und ziehen im Rahmen der Auswertung die richtigen Schlussfolgerungen aus dieser Kennzahlenanalyse.
  • erarbeiten Lösungsvorschläge auf Basis vorgegebener Problemstellungen (z.B. zur Überwindung von Liquiditätsengpässen, zur Behebung von Überliquiditäten, zum Debitorenmanagement, zur Erfolgssteigerung) bzw. auf Basis sich ergebender Fragestellungen seitens der Mitstudenten im Rahmen ausgewählter Sonderbereiche des Controlling (z.B. Investitionscontrolling). Sie sind in der Lage, eine permanente Kontrolle der Finanz- und Liquiditätslage sicherzustellen und Planungsfehler umgehend zu korrigieren.
  • bewerten die Instrumente des operativen Controlling auf Vorteilhaftigkeit bzw.Praxistauglichkeit und können Vernetzungen des Finanz- und Rechnungswesens mit anderen Fächern erkennen und darstellen.
Selbstkompetenz
  • verinnerlichen den Einsatz üblicher Lern- und Arbeitstechniken auf abstrakte Inhalte, um sich Wissen selbstständig zu erarbeiten.
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