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Freiheit der Wissenschaft

Wie lässt sich eine freie Wissenschaft trotz (der vielfach benötigten) Unterstützung von Freunden und Förderern gewährleisten? Ein Denkanstoss von Prof. Dr. Jan vom Brocke.

Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre wird in vielen Ländern als Grundrecht festgeschrieben, zum Beispiel in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes, in Österreich durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Universitätsgesetz, und in der Schweiz durch die Bundesverfassung.

Warum ist das so? Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre soll Vordenken ermöglichen. Es ist wichtig, zukünftige Entwicklungen frühzeitig zu antizipieren und Impulse für die Zukunftsgestaltung zu geben. «Freiheit» ist entscheidend, um nicht von einzelnen, insbesondere kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geleitet zu werden. Denn auch wenn solche Interessen selbstverständlich ihre Berechtigung haben, müssen sie auch einmal ausgeblendet werden, um zu reflektieren, ob gewisse Entwicklungen auch langfristig gut für die Gesellschaft sind. In diesem Sinne hat Freiheit durchaus einen sehr praktischen Nutzen – nämlich den, eine Unterstützungsfunktion auszuüben, die dazu beiträgt, dass unsere alltäglichen Entscheidungen auch in die richtige Richtung gehen.

Je stärker eine Universität auf den Zuspruch ihrer Förderer angewiesen ist, desto stärker ist prinzipiell auch die Abhängigkeit von einzelnen und kurzfristigen Interessen. Was bedeutet das für Liechtenstein? Forschung und Lehre an der Universität Liechtenstein sind stark darauf ausgerichtet, einen möglichst direkten Nutzen für das Land zu leisten. Aber ist das ein Widerspruch? Wenn Sie mich persönlich fragen: Ja und Nein. Einerseits sollten wir uns – schon aus Eigeninteresse für das Land – nicht die Möglichkeit nehmen, über die aktuell ganz brennenden Themen hinauszudenken. Andererseits ist es nur sehr gut verständlich, und richtig, Forschung und Lehre an aktuellen Herausforderungen im Land auszurichten. Denn dies ist ja ein wichtiger Grund, warum wir uns eine eigene Universität leisten.

Entscheidend ist, so meine persönliche Meinung, wie die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gelebt wird. Freiheit ist notwendig, um dem Auftrag der Zukunftsgestaltung gerecht werden zu können. Das bedeutet aber natürlich keine Willkür. Wissenschaft ist stets dem Erkenntnisfortschritt verpflichtet, und Forschung in Liechtenstein ganz besonders dem Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft im Land und in der Region. Um dies aber leisten zu können, braucht es einen gewissen Freiraum – und ein solcher Freiraum hat für mich sehr viel mit Vertrauen zu tun. Mit Vertrauen gehen verschiedene Freiräume einher, etwa im Hinblick auf Finanzen, Entscheidungen und auch Zeit. Vertrauen schafft damit ein Gefühl von Sicherheit, Wertschätzung und Anerkennung, und dies kann enorme Kräfte freisetzen. Vertrauen muss aber natürlich auch verdient werden, und so ist für die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ein ständiger Dialog und letztlich ein kontinuierlicher Lernprozess aller Beteiligten erforderlich. In Liechtenstein haben wir dazu aufgrund der kurzen Wege und der sehr guten persönlichen Beziehungen eine hervorragende Ausgangslage.

Ich möchte an dieser Stelle auch ein persönliches Beispiel bringen: Ich bin heute an der Universität Liechtenstein, da die Hilti AG 2006 einen Lehrstuhl gestiftet hat, der sich mit der  Gestaltung von Unternehmensprozessen unter Nutzung neuer Technologien befassen sollte: «Business Process Management». Dies war ( und ist ) für Hilti ein wichtiges Thema – allerdings nicht nur für Hilti, sondern für das ganze Land und weit darüber hinaus. Hilti hat daher von Anfang an grossen Wert daraufgelegt, eine gewisse Freiheit zu fördern – und diese auch zu fordern – und den Lehrstuhl bewusst als «Think Tank» zu verstehen, der unabhängig von Hilti agiert und auch anderen Akteuren in der Region zur Verfügung steht. Entsprechend sind wir heute Partner zahlreicher liechtensteinischer Unternehmen und Organisationen auf dem Weg in die Digitalisierung. Hilti hat jüngst einen weiteren Lehrstuhl im Bereich «Data and Application Security» gestiftet – ein anderes wichtiges Zukunftsthema, nicht nur für Unternehmen aus Liechtenstein. Das «liechtensteinische Modell» der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hat sich also bewährt, und ich bin persönlich sehr dankbar für das uns stets entgegengebrachte Vertrauen.

Wie sähe also ein Resümee aus? Die Freiheit von Forschung und Lehre leistet einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und unseres Landes. Wir sollten frei sein, unabhängig Entwicklungen und Entscheidungen zu begleiten und diese auch infrage zu stellen, um so reflektierte Empfehlungen für die Zukunft geben zu können. An der Universität Liechtenstein bedeutet dies, zugleich im ständigen Dialog mit allen Entscheidungsträgern zu stehen. Hierin sehen wir die Grundlage, um Bedarfe und Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, zu verstehen und einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Landes zu leisten.

 

In der Rubrik «Denkanstoss» äussern Autoren ihre persönliche Meinung. Diese spiegelt nicht zwingend die Auffassung der Redaktion oder der Universität Liechtenstein wider.

 

*Dieser Beitrag erschien ursprünglich in der November 2017 Ausgabe des Denkraum Magazins.