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Universitäts-Professor zum ad-hoc Richter des Staatsgerichtshofs bestellt

Der Lehrstuhlinhaber des Propter Homines Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein, Prof. Dr. Nicolas Raschauer, wurde per 1. September 2017 zum ad-hoc Richter des Staatsgerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein ernannt.

Der Staatsgerichtshof ist das Höchstgericht des Fürstentums Liechtensteins. Der Staatsgerichtshof ist insbesondere für den Schutz der Grundrechte zuständig und entscheidet bei Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden, bei Wahlbeschwerden sowie bei Ministeranklagen. Ferner kann er die Verfassungsmässigkeit von Gesetzen und Staatsverträgen sowie die Verfassungs-, Gesetz- und Staatsvertragsmässigkeit von Verordnungen prüfen.

Der Staatsgerichtshof besteht aus fünf Richtern und fünf Ersatzrichtern, die vom Landtag gewählt und vom Landesfürsten ernannt werden. Sind mehrere der Richter des Staatsgerichtshofs verhindert, kann der Landtag für einzelne Verfahren sogenannte ad hoc-Richter bestimmen, die anstelle der verhinderten Richter tätig werden. Die Ernennung Prof. Raschauers zum ad-hoc Richter erfolgte aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung und nach Anhörung durch das Richterauswahlgremium.

Die Bestellung des Lehrstuhlinhabers des Propter Homines Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein zum ad-hoc Richter am Staatsgerichtshof unterstreicht die regionale Verankerung der Hochschullehrer der Universität Liechtenstein und die Bedeutung der Vernetzung von Wissenschaft und Praxis insbesondere auch in Liechtenstein.