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Viele spannende Informationen am Stiftungsrechtstag

Der Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht führte am 24.Oktober in Zusammenarbeit mit der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen (VLGS) den 11. Stiftungsrechtstag an der Universität Liechtenstein durch. Hauptthemen der diesjährigen Veranstaltung waren unter anderem erbrechtliche Implikationen und rechtsvergleichende Perspektive, Löschung von Stiftungsakten, Konfliktlösungsmechanismen in Privatstiftungen, aktuelle Tendenzen in der Philanthropie und Aufsichtsstrukturen und Regulierungen im EWR.

Nach den einleitenden Grussworten durch Fürstl. Rat Hans Brunhart, Präsident der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen, präsentierte Prof. Dr. Francesco A. Schurr den Teilnehmenden das diesjährige Stiftungsrechtstags-Programm.

Das erste Thema der Veranstaltung behandelte die neue Rechtsprechung zum liechtensteinischen Stiftungsrecht. Dabei wurden aktuelle Entscheidungen der liechtensteinischen Höchstgerichte besprochen. Ebenso spannend ging es weiter mit einem Einblick aus der Praxis der Stiftungsaufsichtsbehörde. Im zweiten Teil des Vormittagsprogramms wurde der Schwerpunkt auf erbrechtliche Implikationen und rechtsvergleichende Perspektive gelegt. Besonders interessant waren die Ausführungen von Dr. Paolo Panico, der die neuen Stiftungsgesetze in Dubai, Abu Dhabi und New Hampshire mit dem liechtensteinischen Stiftungsrecht verglich.

Das darauffolgende Referat gab Aufschluss über die zweifelhafte Frage der Löschung von Stiftungsdokumenten vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzbestimmungen. Abgerundet wurde das Vormittagsprogramm mit Vorschlägen zur Vermeidung und zur Lösung von Konflikten im liechtensteinischen Stiftungsrecht.

Das Nachmittagsprogramm stand ganz im Zeichen der Philanthropie. Zu Beginn gab Dagmar Bühler-Nigsch einen Einblick über den Stiftungsstandort im Wandel. Besonders interessant waren die Ausführungen von Dr. Thomas Zwiefelhofer zur segmentierten gemeinnützigen Stiftung, die im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht über viel Potential verfügt. Bei den beiden abschliessenden Referaten wurden va Aufsichtsstrukturen und Regulierungen im EWR aufgezeigt und deren Implikationen für Stiftungen erörtert.

Einen gelungenen Ausklang fand der Stiftungsrechtstag beim abschliessenden Apéro, der den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Networking und zum Gedankenaustausch bot.