Strafrechtliche Sanktionen bei Verstössen gegen die Prospektpflicht bei öffentlichen Wertpapierangeboten – eine Analyse des Art. 13 Abs. 1 EWR-WPPDG

zurück zur Übersicht

Projektart und Laufzeit

FFF-Förderprojekt, Juli 2023 bis Dezember 2023

Koordinator

Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

Forschungsschwerpunkt

Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Der Wertpapiermarkt macht einen wesentlichen Anteil der Wirtschaftsleistung im Fürstentum Liechtenstein aus. Die Prospektpublizität für öffentliche Wertpapierangebote verpflichtet Anbieter dazu, Anleger über angebotene Wertpapiere vollständig und korrekt zu informieren. Zur Absicherung der Prospektpublizität normiert der liechtensteinische Gesetzgeber unter anderem die Strafnormen des Art. 13 Abs. 1 EWR-WPPDG. Sie pönalisieren bestimmte Verstösse gegen die Prospektpublizität, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit des Wertpapiermarkts und das Anlegervermögen zu beeinträchtigen. Insofern bieten sie Schutz vor fehlerhafter Prospektinformation, weil diese nicht nur Anleger schädigen, sondern vor allem auch die Funktionsfähigkeit des Wertpapiermarkts erschüttern kann, weil verunsicherte Anleger ausbleiben. Art. 13 Abs. 1 EWR-WPPDG ist damit für die gesamte Volkswirtschaft im Fürstentum Liechtenstein von Bedeutung, indem er fehlerfreie Informationen über öffentliche Wertpapierangebote gewährleisten soll, was wiederum Voraussetzung für einen funktionierenden Wertpapiermarkt ist. Die eingehende Analyse dieser Strafbestimmungen bildet den Gegenstand dieses Forschungsprojekts

Wirkungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft

Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur Forschung auf dem Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts im Fürstentum Liechtenstein liefern sowie die komplexen Strafbestimmungen des Art. 13 Abs. 1 EWR-WPPDG für die Praxis durchschaubar machen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen soll einerseits das Gefühl der Rechtssicherheit für Normadressaten (Emittenten, Finanzintermediäre, Anleger) gestärkt werden, andererseits das Vertrauen in den Finanzstandort Liechtenstein gefördert und schliesslich eine Anregung für weitere Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts geliefert werden.

Liechtensteinbezug

Das Forschungsprojekt hat erhebliche Relevanz für den Wertpapiermarkt im Fürstentum Liechtenstein. Die zu untersuchenden Strafbestimmungen sollen die Einhaltung der Prospektpublizität als zentrales Instrument zur Regulierung öffentlicher Wertpapierangebote absichern. Laut FMA verzeichnet das öffentliche Wertpapierangebot steigende Relevanz für die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen im Fürstentum Liechtenstein. Die hohe Anzahl an Prospektbilligungen veranschaulicht die Relevanz der Prospektpublizität und die präventive Wirkung und Durchsetzungskraft der Strafnormen des Art. 13 Abs. 1 EWR-WPPDG. Als kombiniertes Regelwerk sichern sie korrekte und umfassende Informationen über öffentliche Wertpapiere, um das Anlegervertrauen in die Seriosität und Integrität des Wertpapiermarkts im Fürstentum Liechtenstein zu fördern und dessen Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Ein Forschungsvorhaben zu dieser Thematik gibt es im Fürstentum Liechtenstein derzeit nicht.