Habilitation

Die Habilitation ist die universitäre Feststellung der Lehrbefähigung und bildet die hochrangigste Prüfung der Universität Liechtenstein. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, Forschung und Lehre an der Universität Liechtenstein frei auszuüben sowie Doktorierende zu betreuen und zu beurteilen. Die Lehrbefähigung bzw. Lehrbefugnis kann in jenen Fachgebieten bzw. Fächerkombinationen erworben werden, die an der Universität Liechtenstein durch Professorinnen und Professoren vertreten werden.

Die attestierte Lehrbefähigung gilt an den meisten Universitäten im deutschsprachigen Raum als Voraussetzung für die Berufung zur Professorin bzw. zum Professor.

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