Mittelbau

Der Mittelbau besorgt als Funktionsträger der Universität Liechtenstein die ihr übertragenen Aufgaben in der universitären Selbstverwaltung (Art. 34 Abs. 2 der neuen Statuten der Universität Liechtenstein) und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder. Zum Mittelbau gehören alle Vertretungsprofessor*innen, Assistenzprofessor*innen, Hochschuldozierende sowie alle wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden und wissenschaftliche Assistierende an der Universität Liechtenstein. Organisation, Struktur und Aufgaben des Mittelbaus sind in seiner Geschäftsordnung verankert. Alle zwei Jahre wählt der Mittelbau auf einer Mitgliederversammlung einen zur Vertretung seiner Interessen berechtigten Vorstand. Der Vorstand wiederum wählt für diese zwei Jahre eine(n) Präsident*in und eine(n) Vizepräsident*in. Für den Zeitraum von WS 2021 - SS 2023 sind dies:  

Weiterhin entsendet der Mittelbau Vertreter*innen in den Senat (Art. 27 Abs. 1), die Disziplinarkommission (Art. 35 Abs. 1) und die Berufungsbeiräte (Art. 33 Abs. 3) . Die(Der) Präsident*in des Vorstandes ist Mitglied der Rektoratskonferenz (Art. 31 Abs. 1).