Referenz
Dworschak, M. (2018). Geheimnisschutz im Finanzmarktrecht im Lichte europarechtlicher Entwicklungen - Sieben Siegel auf Zeit? Spektrum des Wirtschaftsrechts(2018), 241-255.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Das europäische Finanzmarktrecht verpflichtet Aufsichtsbehörden aufgrund strikter Geheimhaltungsvorschriften zur Verschwiegenheit über ihre Aufsichtstätigkeit und die von ihr betroffenen Unternehmen. Das Verwaltungshandeln der Aufsichtsbehörden wird damit von einem weitgehenden » Arkanprinzip « geprägt. Nur ausnahmsweise wird dieses bei überwiegenden Offenlegungsinteressen durchbrochen. Rezente Entscheidungen des EuGH liefern neue Anhaltspunkte, unter welchen Bedingungen eine Offenlegung von Informationen oder Dokumenten möglich ist bzw unter welchen Voraussetzungen Einzelpersonen, die ein entsprechendes berechtigtes Interesse nachweisen, die Möglichkeit haben, auf Aufsichtsakten zuzugreifen. Den Neuerungen aufgrund rezenter Entscheidungen des EuGH un der jüngst verabschiedeten GeschäftsgeheimnisRL geht der Autor in seinem Beitrag nach.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
- Institut für Wirtschaftsrecht