Die Bereicherungshaftung gem. § 822 BGB

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Referenz

Linardatos, D. (2017). Die Bereicherungshaftung gem. § 822 BGB. JuS - Juristische Schulung(9), 816-822.

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

In einer Prüfungsklausur bereiten Mehrpersonenverhältnisse häufig erhebliche Schwierigkeiten, vor allem dann, wenn auch Ansprüche aus dem Bereicherungsrecht zu prüfen sind. In solchen Fällen werden erfahrungsgemäß manche Anspruchsgrundlagen leicht übersehen. Zu diesen Ansprüchen gehört auch § 822 BGB, dessen Anwendungsbereich von vielen Studenten nicht beherrscht wird. Daher ist es angezeigt, sich den Grundlagen dieser Norm zu widmen.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
  • Institut für Wirtschaftsrecht

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