Referenz
Papathanasiou, K. (2018). Vorsatz und Fahrlässigkeit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Zugleich Besprechung von BGH 1 StR 64/17 - 20. September 2017 = HRRS 2018 Nr. 66. HRRS : Onlinezeitschrift für Höchstrichterliche Rechtsprechung im Strafrecht, 19(4), 156-164.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Die Praxis der Gerichte bietet als Lehrmeisterin immer wieder Anlass dazu, abstrakte Begriffe durch ihre Exemplifizierung genauer zu bestimmen. Einen solchen Anlass hat neuerdings der Erste Strafsenat des BGH mit seinem Urteil vom 20.9.2017 gegeben, in dem er sich schwerpunktmäßig mit den grundlegenden Kategorien von Vorsatz und Fahrlässigkeit für den Bereich der Betäubungsmittel nach § 29 BtMG beschäftigt hat. Im Einzelnen wurde zunächst der Vorsatz unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln iSd § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG angesprochen und dabei die Unkenntnis der Betäubungsmitteleigenschaft besonders hervorgehoben. Im Anschluss daran wurde auf die Fahrlässigkeit unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln iSd § 29 Abs. 4 iVm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG eingegangen und zwar in zweierlei Hinsicht: Das Gericht hat in einem ersten Schritt die Möglichkeit fahrlässigen Handeltreibens anerkannt und in einem zweiten Schritt die Sorgfaltsanforderungen erörtert.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Institut für Wirtschaftsrecht
- Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung