Wie viel Konsens verträgt der Strafprozess? - Eine philosophische Annäherung anlässlich der Verständigung nach § 257c StPO, erweiterte Fassung des Habilitationsvortrags vom 10.3.2021

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Referenz

Papathanasiou, K. (2022). Wie viel Konsens verträgt der Strafprozess? - Eine philosophische Annäherung anlässlich der Verständigung nach § 257c StPO, erweiterte Fassung des Habilitationsvortrags vom 10.3.2021. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 134(1), 242-262.

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

Der Konsens kann im Strafprozess trotz jeder faktischer wie pragmatischer Notwendigkeit nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Im Gegenteil bedarf jeder Versuch, Verständigungsmöglichkeiten einzurichten, eines angemessenen Legitimations- und Begründungsaufwandes. Diesen Aufwand kann die Konsensustheorie der Wahrheit allein keineswegs leisten.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Institut für Wirtschaftsrecht
  • Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

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