Referenz
Papathanasiou, K. (2017). Keine Fluchtgefahr i.S.d § 112 Abs. 2 Nr. 2 bei Existenz sozialer Bindungen und erteilter Zustellvollmacht nach § 145 a StPO. juris PraxisReport Strafrecht, 2017(15).
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Bei einem im EU-Ausland lebenden Angeklagten kann zumindest dann keine Fluchtgefahr angenommen werden, wenn er familiäre Bindungen nach Deutschland hat und durch eine seinem Verteidiger erteilte Vollmacht nach § 145a Abs. 2 StPO sichergestellt ist, dass er zur Hauptverhandlung geladen werden kann.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Institut für Wirtschaftsrecht
- Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung