uni.liNeuigkeitenDie anstehende Teilrevision des Trustrechts – Themenabend des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
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Die anstehende Teilrevision des Trustrechts – Themenabend des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht

Am 1. Dezember 2023 lud die Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht Studierende, Alumni sowie Dozierende des gleichnamigen Masterstudiengangs zum Themenabend an die Universität Liechtenstein ein. Die rund dreissig Teilnehmenden erhielten aus erster Hand einmalige Einblicke und Hintergrundinformationen zu der angedachten Teilrevision des liechtensteinischen Trustrechts.

Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M. und Prof. Dr. Francesco A. Schurr eröffneten die winterliche Soiree und hiessen die Hörerschaft sowie den Leiter der Abteilung Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention Dr. Albert Kaufmann und seine Stellvertreterin Mag.aPetra Müller herzlich willkommen. Die beiden Vortragenden des Abends starteten ihre Ausführungen mit Ergründung der Notwendigkeit für eine gesetzliche Anpassung im Trustrecht und nannten hierfür zahlreiche Auslöser. Als einen Hauptgrund führten sie die aktuelle höchstgerichtliche Rechtsprechung an, welche die Einsichts-, Informations- und Parteirechte der Ermessensbegünstigten beschneide.

Vor diesem Hintergrund müsse künftig eine wirksame Trust Governance sichergestellt und letztlich die internationale Anerkennung der Treuhänderschaft gestärkt werden. Demgemäss liegt der Fokus des aktuell vorliegenden Vernehmlassungsberichts auf der Gewährleistung einer effektiven und durchgehenden Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders sowie auf dem wirksamen Ausschluss von im bisherigen Recht georteten Kontrolldefiziten. Diese sollen insbesondere mit einem zwingend vorgesehenen Informationsberechtigten, dem ein umfassendes und uneingeschränktes Informations- und Auskunftsrecht gegenüber dem Treuhänder zusteht, überwunden werden. Zudem wird beabsichtigt, gemeinnützige Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde zu stellen, sodass jener ex lege die Stellung des Informationsberechtigten zukommen soll.

Im Weiteren wurden mit den Teilnehmenden die neuen Funktionen des Informationsberechtigten besprochen und ihnen abschliessend ein Überblick über das geplante gesetzgeberische Vorgehen gegeben. Anknüpfend an den exklusiven Vortrag fand das Publikum die Möglichkeit, Fragen zu stellen und somit noch entscheidende Impulse für den hängigen Gesetzgebungsprozess zu setzen. Im Rahmen des Austausches ergaben sich einige Diskussionen auf hohem fachlichem Niveau, von denen alle Anwesenden profitieren konnten. Begleitet von regem Schneetreiben klang der vorweihnachtliche Themenabend bei einem Apéro inklusive wärmenden Heissgetränken in harmonischer Atmosphäre aus.