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ZULASSUNG - Schritt für Schritt

 

Wir freuen uns sehr, dass du dich für einen Studienplatz an der Universität Liechtenstein interessierst. Eine Anmeldung bzw. Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich, sofern eine schlüssige Begründung in einem Begleitschreiben dargelegt wird.
Bei weiteren Fragen stehen dir die Programmverantwortlichen weiter unten auf dieser Website gerne zur Verfügung.

 


Im Download-Center sind alle wichtigen Formulare, Vorlesungsverzeichnisse und weitere Informationen zu den Studiengängen hinterlegt.

Beachte bitte folgende Punkte und Informationen, bevor du mit der Antragstellung beginnst:

Schritt 1 — Zulassungserfordernisse

Bitte mach dich vor Abgabe deines Antrags mit den Studieninhalten, den weiteren Informationen rund um das Studium und vor allem mit den Zulassungserfordernissen vertraut:

> Studierendenordnung der Universität Liechtenstein

Zulassungsrichtlinien
Bachelorstudium
Masterstudium
Doktorat

Solltest du Fragen haben, nimm bitte Kontakt mit der zuständigen Studienberatung auf.

Schritt 2 — Fristen

Anträge sind fortlaufend bis zur festgelegten Frist möglich, Zusagen können jederzeit ausgesprochen werden.

Bachelorstudium
- Architektur: Anmeldefrist Sommersemester: 30. November (EU/EWR und Schweizer Staatsangehörige) bzw. 30. September (Staatsangehörige mit Visumspflicht für FL); Anmeldefrist Wintersemester: EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige (keine Visumspflicht): bis 30. Juni bzw. Visumspflichtige Studierende: bis 31. März
- Betriebswirtschaftslehre: EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige (keine Visumspflicht): bis 30. Juni bzw. Visumspflichtige Studierende: bis 31. März

Masterstudium
EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige (keine Visumspflicht)
Wintersemester: bis 30. Juni (für alle Masterstudiengänge)
Sommersemester: bis 30. November (nur für die folgenden Studiengänge)
- Masterstudiengang Architecture
- Masterstudiengang Information Systems
Visumspflichtige Staatsangehörige
Wintersemester: bis 31. März (für alle Masterstudiengänge)
Sommersemester: bis 30. September (nur für die folgenden Studiengänge)
- Masterstudiengang Architecture
- Masterstudiengang Information Systems

Doktoratsstudiengänge (Für alle Bewerberinnen und Bewerber)
Wintersemester: bis 31. Mai
Sommersemester: bis 31. Oktober

Schritt 3 — Gebühren

Entsprechend der Gebührenordnung der Universität Liechtenstein sind folgende Gebühren für Zulassungsgesuche und Studium zu entrichten:

Gebührenordnung 

a) Bearbeitungsgebühr für Zulassungsgesuche
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen verschiedene Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen geprüft werden. Des Weiteren werden Beratungs-, Orientierungs- bzw. Bewerbungsgespräche durchgeführt und weitere Dienstleistungen erbracht. Für die Bearbeitung eines Zulassungsgesuchs zum Studium in einem Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengang ist daher von Personen, welche noch nie in einem derartigen Studiengang an der Universität Liechtenstein inskribiert waren, eine Gebühr in Höhe von CHF 100,- zu entrichten.

Sie wird nicht rückerstattet oder auf andere Gebühren angerechnet. Die Bezahlung muss bis spätestens der jeweiligen Antragsfrist ausgelöst worden sein.

b) Studiengebühren - Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengänge
 
CHF 950,- pro Semester
für EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie andere Staatsangehörige, die in Liechtenstein eine Daueraufenthalts- bzw. eine Niederlassungsbewilligung haben oder in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz die Maturität erlangt haben;

CHF 1.250,- pro Semester
für Nicht-EU-/EWR- und Schweizer-Staatsangehörige, die nicht eine der vorweg genannten Klausel erfüllen.

Von der eingehobenen Studiengebühr wird ein Beitrag von CHF 10,- pro Semester zweckgebunden für Leistungen der Studierendenschaft eingesetzt.

Schritt 4 — Wohnen und Arbeiten in Liechtenstein

Studierende, die während des Studiums in Liechtenstein wohnen möchten bzw. wohnen müssen, benötigen eine Bewilligung für den Aufenthalt. Mit der Aufenthaltsbewilligung (L) darf man während der Vorlesungszeit max. 35% und in den Semesterferien 100% arbeiten. Jobs über Personalvermittlungen sind nicht erlaubt. Bei den meisten Arbeitgebern sind gute Deutschkenntnisse eine zwingende Grundvoraussetzung für eine Anstellung. Du solltest mit Lebenshaltungskosten von mind. CHF 1.500.- pro Monat rechnen (in den meisten Fällen aber höher). Dazu kommen noch die Studiengebühr pro Semester sowie weitere Auslagen und andere Gebühren (> siehe Schritt 5).

Schritt 5 — Visa und Hinweise zur Einreise

Nachfolgende Informationen gelten nicht für EU/EWR- und Schweizer Staatsangehörige!
Für die Einreise nach Liechtenstein ist ein Visum erforderlich. Die Beschaffung eines Visums kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen! Bitte beachte, dass die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von CHF 3.000.- notwendig ist, um die Bewerbung für eine Aufenthaltsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein bearbeiten zu können. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage erhältst du bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen (T +423 265 1111, bewilligungen@uni.li). Der gesamte Prozess zur Beschaffung deines Visums sowie der Aufenthaltsbewilligung benötigt entsprechend viel Zeit und eine frühzeitige Bewerbung wird daher sehr empfohlen.

Schritt 6 — Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen

Alle Unterlagen müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Sind Urkunden, Diplome, Zeugnisse, Zertifikate etc. nicht in einer der beiden Sprache ausgestellt, so müssen zusätzlich zu den Kopien dieser Original-Dokumente auch amtlich beglaubigte Übersetzungen in einer der beiden genannten Sprachen eingereicht werden. Eine Übersetzung gilt als amtlich beglaubigt, wenn sie von einer der folgenden Stellen angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde:
> Institution, die auch das Original-Dokument ausgestellt hat (z.B. Übersetzung des Diploms, der Leistungsübersicht/des Transcripts of Records direkt von der Hochschule),
> qualifizierte, vereidigte Fachperson für Übersetzungen,
> Notar, Gerichte etc.

Checkliste: einzureichende Unterlagen
Bitte halte die nachfolgend erwähnten Unterlagen (PDF, JPG) zum Hochladen für das jeweilige Bachelor- oder Masterstudium bereit, damit du den Prozess rasch abwickeln kannst. Stelle uns deine Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung, damit wir deinen Antrag ohne Verzögerung bearbeiten können.

Bachelorstudium
• Abschlusszeugnis bzw. Zwischenzeugnis
• Sprachzertifikat gem. Zulassungsrichtlinien (falls erforderlich)
• Passkopie
• Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

Masterstudium
• Bachelordiplom oder ein anderes gleichwertiges Hochschuldiplom bzw. Studienabschlussbestätigung
• Diploma Supplement bzw. Zeugnis
• Sprachzertifikat gem. Zulassungsrichtlinien
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Passkopie
• Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

Doktorat
• Masterdiplom oder ein anderes gleichwertiges Hochschuldiplom bzw. Studienabschlussbestätigung
• Diploma Supplement bzw. Zeugnis
• Nachweis der Sprachkenntnisse gem. Zulassungsrichtlinien
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Exposé
• Passkopie

Schritt 7 — Antrag auf Zulassung an die Universität und in einen Studiengang (Online Eingabe)

Erstelle im Online-Tool ein Benutzerkonto mit deiner persönlichen E-Mail Adresse, über die wir dich während des gesamten Zulassungsprozesses bis Studienstart erreichen können. Nach erfolgter Registrierung kannst du mit der Eingabe des Antrags auf Zulassung beginnen, jederzeit aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Eingegebene Informationen und hochgeladene Dokumente gehen bei einem Unterbruch bzw. Ausstieg nicht verloren. Nach Eingabe aller geforderten Informationen und Dokumente übermittelst du den Antrag, der nachträglich nicht geändert werden kann. Solltest du vorweg Fragen haben, so nimm bitte jederzeit Kontakt mit der zuständigen Studienberatung auf (siehe nachfolgende Kontakte).

Die Universität Liechtenstein behält sich vor, die Echtheit der vorgelegten Dokumente direkt bei der ausstellenden Institution zu verifizieren sowie mangelhafte Übersetzungen zurückzuweisen oder deren Richtigkeit durch universitätseigene Stellen überprüfen zu lassen.

 

Wie geht es nach Eingang deiner Antragstellung weiter?

Schritt 8 — Dein Antrag auf Zulassung wird von uns bearbeitet

Dein Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Zahlung erfolgreich eingegangen ist. Prüfe bitte deine getätigte Zahlung der Bearbeitungsgebühr. Deine Daten und die von dir eingereichten Dokumente werden dann geprüft. Wenn wir noch Fragen zu deinem Antrag haben, kontaktieren wir dich per E-Mail. Nach der vollständigen Antragstellung und abgeschlossener Prüfung senden wir dir per E-Mail eine Bestätigung, dass du zum Studium an der Universität Liechtenstein vorgemerkt, zugelassen oder leider abgelehnt bist. 

Schritt 9 — Entscheidungen und die Semesterrechnung

Liegen uns alle erforderlichen Dokumente vor und sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und hat die zuständige Studienleitung deine Zulassung befürwortet, so erhältst du eine vorläufige Zusage zur Zulassung und die erste Semesterrechnung. Mit Bezahlung der Studiengebühr bestätigst du die Annahme des Studienplatzes, der damit gesichert ist. Wird die Zahlungsfrist verpasst, so erlischt der Anspruch auf den zugesagten Studienplatz.
Solltest du zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und wir aus den vorliegenden Informationen erwarten können, dass du die Zulassungsvoraussetzungen bis Studienantritt erfüllen wirst, so erhältst du eine vorläufige Zusage sowie die Semesterrechnung.

Schritt 10 — Informationen zum Studienstart – «Welcome@uni.li»

Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage zum Studium erlangt haben, erhalten detaillierte Informationen zum Studienstart, zum Wohnen in Liechtenstein, zur Anreise etc. Du wirst im Rahmen des «Welcome-Programms» mit allen notwendigen weiteren Informationen versorgt und das Team des Studienservices sowie das «Empfangsteam» kümmern sich um allfällige Anliegen.

Schritt 11 — Vorlage der beglaubigten Kopien deines Zeugnisses, Diploms etc.

Bis spätestens in der ersten Semesterwoche (Startwoche) musst du uns bei der für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studienservicestelle die beglaubigten Kopien von Zeugnissen, dem Diplom etc. einreichen. Bitte sende uns auf keinen Fall Originaldokumente zu. Für Verluste haften wir nicht.

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