Referenz
Ebner, M., & Papathanasiou, K. (2017). Zur wahldeutigen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei bei gleichzeitiger Geldwäsche, Anmerkung zu BGH v. 16.8.2016 - 5 StR 182/16. Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH), 13-16.
Publikationsart
Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift
Abstract
Der – verfassungsrechtlich von Art. 103 Abs. 2 GG nicht untersagte – wahldeutige Schuldspruch wegen zweier Geldwäschekatalogtaten (hier: [gewerbsmäßig begangener] Diebstahl oder gewerbsmäßige Hehlerei) schließt eine weitere Verurteilung wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB aus. Bei § 261 StGB handelt es sich nicht um einen das richterrechtlich etablierte Rechtsinstitut der ungleichartigen Wahlfeststellung im Wege der Postpendenz verdrängenden „Auffangtatbestand“.
Mitarbeiter
Einrichtungen
- Institut für Wirtschaftsrecht
- Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung