Vortrag
Referent
Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl
Termin
14.06.2011 18:00 - 20:00
Inhalt
Das ABGB aus dem Jahre 1811 feiert in diesem Jahr seinen 200-jährigen Bestand. Die Bestimmungen über das Schadenersatzrecht im 30. Hauptstück (§§ 1293 ff) entsprechen weitestgehend nach wie vor der unveränderten Stammfassung; dies gilt insbesondere für die Zentralnorm zum Personenschaden, den § 1325 ABGB. Seit dem tragischen Gletscherbahnunglück von Kaprun im November 2000 hat auch in Österreich ein Umdenken in Bezug auf die Ersatzfähigkeit von Trauer- und Schockschäden naher Angehöriger nach durch Dritte verursachten Todesfällen eingesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat hierzu seither eine Reihe grundlegender Judikate gefällt, die vom Vortragenden - selbst seit 1 ½ Jahrzehnten Mitglied des Höchstgerichts - vorgestellt und (auch im internationalen Rechtsvergleich) kommentiert werden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen
Information
Paulina Bracher, MSc
Prof. Dr. Francesco Schurr
Preis
CHF 190,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro
Anmeldeschluss
30.06.2011
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.