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Intensivkurs Digitale Innovationen

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Seminar

Referenten

Prof. Dr. Dimitrios Linardatos
Dr. iur. Thomas Nägele, LL.M.
MMag. Philipp Rosenauer, MLaw, MSc
Dr. Georg Tuder
Mag. iur. Johannes Virleitner, LL.M.

Termin

23. - 25. Februar 2023
jeweils ganztags

Inhalt

Der Intensivkurs, der zugleich Modul 5 des Zertifikatsstudiengangs "Digital Legal Officer" ist, behandelt folgende Inhalte: Crowdfunding & Crowdlending, Robo Advice, InsurTech, RegTech, Security Token & Sekundärmarkt, Digitale und Mobile Zahlungsdienste sowie Digitales Zentralbankgeld.

All diese "Digitalen Innovationen" bringen eine Vielzahl neuer regulatorischer und aufsichtsrechtlicher Fragestellung mit sich, die es aufmerksam zu beobachten gilt.

Im Intensivkurs werden anhand der aktuellen Rechtsentwicklung, Schwerpunkt Europa- bzw. EWR-Recht, die mit den besagten technischen Neuentwicklungen verbundenen An- und Herausforderungen analysiert und darauf aufbauend mittels praxisbezogener Fallbeispiele Best Practices und Methoden zur Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben vermittelt. Die Teilnehmenden des Kurses diskutieren im Rahmen mehrerer Case Studies aktiv mit den Dozierenden über die Unterschiede, Vorteile und Herausforderungen der jeweiligen technologischen Modelle.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Banken, FinTechs, Wertpapierfirmen, Anlagefonds, Vermögensverwaltungen, Versicherungsunternehmen und -vermittler, Angehörige von Aufsichts- und Regulierungsbehörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Treuhänderinnen und Treuhänder, Beraterinnen und Berater, Finanzintermediäre sowie Personen mit Interesse am Finanzplatz Liechtenstein und digitalen Innovationen, die in ihrem beruflichen Alltag gegenwärtig oder künftig mit diesem Thema konfrontiert sind.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 2'050.- pro Person, einschliesslich digitaler Kursunterlagen und Teilnahmebestätigung (75% Anwesenheitspflicht). Die Kursplätze sind beschränkt.

Anmeldeschluss

20.02.2023

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.