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Ausstellung "Vorarlberger Holzbaupreis 2023"

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Ausstellung

Termin

10.04.2024 - 03.05.2024,
Foyer, Universität Liechtenstein

Inhalt

Die Universität Liechtenstein zeigt die die Resultate des Holzbaupreises 2023 in einer umfangreichen und vielfältigen Ausstellung.

10. April – 3. Mai, Foyer der Universität Liechtenstein,

Eröffnung am 10. April, 18 Uhr mit einer Begrüssung von Wolfgang Schwarzmann


In Vorarlberg wurde 1997 der weltweit erste Holzbau-Architektur-Wettbewerb veranstaltet und heuer findet bereits der 15. Vorarlberger Holzbaupreis statt. Aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit erfordern in allen Lebensbereichen Veränderungen. Ein möglicher Denkvorgang ist: Zurück in die Zukunft. Das bedeutet: Mit mehr Kopfarbeit, mit mehr Sparsamkeit und mit mehr Gemeinschaft zu einem guten Wohlstand für möglichst Viele – auch beim Bauen.
Angesichts der notwendigen CO2 Einsparungen in der Bauwirtschaft gilt ein vermehrter Holzeinsatz weltweit als unverzichtbar. Kein anderer Baustoff speichert so viel CO2 und wächst permanent nach. Die CO2 Speicherung erfolgt zuerst im Wald und danach in den Holz-gebäuden, während im Wald infolge der nachhaltigen Aufforstung bereits neue CO2-Speicherkapazitäten heranwachsen.
Der Verein vorarlberger holzbau_kunst will dem Faktum, dass das „Bauen mit Holz“ grundsätzlich klug ist, noch ein dickes „Plus“ aufsetzen. Mit dem 15. Vorarlberger Holzbaupreis soll eine Transformation der Holzbauarchitektur zu den Kernwerten Ressourcenschonung, Umnutzung, Wiedernutzung und Weiternutzung eingeleitet werden.
Deshalb ist die neue Sonderkategorie „Kluges Bauen mit Holz- Plus“ ausgelobt. Durch pfiffige Ideen, kluge Einsparungen, durch mehr Wiederverwendung und mehr Weiterverwendung von Bauteilen und Baustoffen wird dies gelingen. Das bedeutet auch neue Konstruktionskonzepte und Materialkombinationen.

Information

Architekt Alberto Alessi

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.