Das Verbot der Einlagenrückgewähr im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht

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Projektart und Laufzeit

Vorstudie zur Dissertation, seit September 2023

Koordinator

Liechtenstein Business Law School

Forschungsschwerpunkt

Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Das Verbot der Einlagenrückgewähr im liechtensteinischen Recht ist bis heute noch keiner eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung zugeführt worden. Auch die liechtensteinischen Gerichte mussten sich bislang nur in einigen wenigen Entscheidungen - und auch dort bestenfalls beiläufig - mit dem Verbot der Einlagenrückgewähr im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auseinandersetzen. Dieser Mangel an verwertbarer Lehre und Rechtsprechung führt in der Praxis vielfach zu teilweise erheblicher Rechtsunsicherheit.
Dass das liechtensteinische Gesellschaftsrecht ein Verbot der Einlagenrückgewähr kennt, kann freilich kaum bestritten werden. Die im allgemeinen Teil des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verankerte und somit grundsätzlich für alle nach liechtensteinischem Recht errichtete Gesellschaften geltende Vorschrift des Art. 219 Abs. 4 PGR hält nämlich ausdrücklich Folgendes fest: "Wer den Vorschriften des Gesetzes entgegen Zahlungen von der Verbandsperson empfangen hat, wie Gewinne, Bauzinsen, ist zur Rückgabe verpflichtet, sofern er sich nachweisbar zur Zeit des Empfanges im bösen Glauben befunden hat."
Vor diesem Hintergrund zielt dieses Dissertationsvorhaben darauf ab, das Verbot der Einlagenrückgewähr im liechtensteinischen PGR systematisch und prinzipienorientiert aufzubereiten. Dabei werden auch rechtsvergleichende Betrachtungen zu benachbarten Jurisdiktionen angestellt.