uni.liVeranstaltungen

Lunch & Learn - Reform des liechtensteinischen Insolvenzrechts - Webinar

zurück zur Übersicht

Seminar

Referenten

Mag. iur. Heino Helbock, LL.M.
Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr

Termin

Montag, 25. Januar 2021, 11.45-14.00 Uhr
virtuell via Zoom

Inhalt

Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Reform (Totalrevision) des Insolvenzrechts soll dieses Rechtsgebiet völlig neu aufgestellt werden. Zentral ist hierbei die Abkehr vom reinen Zerschlagungs- bzw. Verwertungsrecht hin zu einem modernen Insolvenzrecht mit einem praxistauglichen Sanierungsplan und Sanierungsverfahren als Mittelpunkt.

Die Hinwendung zur Sanierung und zum wirtschaftlichen Neubeginn widerspiegelt sich z.B. in einer völlig neuen sprachlichen Ausrichtung (die Konkursordnung wird zur Insolvenzordnung), der Abschaffung der Konkursklassen sowie der Schaffung zeitgemässer Quoten oder etwa der Möglichkeit von Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung.

Ein völliges Novum und gleichsam einen "Meilenstein" stellt darüber hinaus die Einführung eines besonderen Verfahrens zur Entschuldung natürlicher Personen im Rahmen der so genannten "Privatkonkursregelungen" dar, die mit Beginn des Jahres 2022 in Kraft treten werden.

Dem österreichischen Modell folgend sind für natürliche Personen - je nach Situation - drei verschiedene Entschuldungsarten vorgesehen (Sanierungsplan, Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren), in deren Rahmen ein redlicher, bemühter Schuldner eine Restschuldbefreiung und damit einen wirtschaftlichen Neubeginn erreichen kann.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie weitere interessierte Personen, die sich gezielt in verschiedenen Rechtsmaterien weiterbilden wollen.

Information

lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 190,- pro Person, inkl. digitale Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigung.

Anmeldeschluss

19.01.2021

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.