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Emojional Leadership? - Führungskommunikation im Digitalen Zeitalter

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Informationsveranstaltung

Referent

Simon Liegl, MSc

Termin

11.04.2024 12:30 - 13:30

Inhalt

Ein freundliches Nicken auf dem Gang, ein Lächeln im Meeting, ein Zuwinken in der Mensa - Es sind oft die kleinen Gesten, die dafür sorgen, dass wir uns in der Arbeit willkommen fühlen, vor allem, wenn sie von unseren Vorgesetzten kommen. Und auch die Forschung bestätigt, dass das Zeigen von Emotionen einen wichtigen Teil der Effektivität von Führungspersonen ausmacht. Was aber, wenn das nicht mehr möglich ist? Ein Grossteil unserer beruflichen Kommunikation läuft inzwischen über digitale Wege. Dabei geht aber immer etwas an Information verloren. Vor allem in der schriftlichen Kommunikation fällt es oft schwer Emotionen auszudrücken, einerseits, weil Gestik, Mimik, und Sprachmelodie nicht direkt übertragen werden, andererseits, weil Emotionen hier eher unüblich sind. Vor allem E-Mails zeichnen sich eher durch einen nüchtern-sachlichen Ton aus. Der Fokus liegt auf Effizienz statt auf lyrischer Ausgestaltung. Mit sinkender Emotionalität steigt aber auch die psychologische Distanz zwischen Führungsperson und Mitarbeitenden und damit die Gefahr der Unzufriedenheit und Demotivation. Es gibt aber bereits einen Weg diese fehlende Emotionalität auszugleichen: Emojis. In ihnen steckt ein meist noch ungenutztes Potential die emotionale Nähe in den digitalen Arbeitskontext zurückzubringen. In diesem Vortrag werden die aktuellsten wissenschaftliche Erkenntnisse zur Nutzung von Emojis im Arbeitsalltag vorgestellt und diskutiert, wie und unter welchen Bedingungen sie zur Steigerung der Führungseffektivität und zu einem positiven Arbeitsumfeld beitragen können.

Information

Natalie Moosleithner, B.A. M.Sc.

Preis

Die Teilnahme an der Onlineveranstaltung ist kostenlos.

Anmeldeschluss

10.04.2024

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.