5006569: C12_Grundlagen des Wirtschaftsrechts und Corporate Governance

zurück zur Übersicht
Semester:WS 20/21
Art:Modul
Sprache:Deutsch
ECTS-Credits:6.0
Plansemester:3
Lektionen / Semester:60.0 L / 45.0 h
Selbststudium:135.0 h

Modulleitung/Dozierende

Studiengang

Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (01.09.2012)

Beschreibung

Das Modul Grundlagen des Wirtschaftsrechts und Corporate Governance baut auf den im Modul Einführung in das Recht erworbenen Rechtskenntnissen auf, und erweitert diese um wesentliche Aspekte aus folgenden Bereichen:

  • Das Recht der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Corporate Governance
  • Kapitalmarktrecht
  • Stiftungs- und Anstaltsrecht
  • Trustrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Strafrecht und im Speziellen Wirtschaftsstrafrecht
  • Internationales Gesellschaftsrecht

Kompetenzen

    • geben die Grundzüge des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts wider.
    • kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen Liechtensteins sowie deren Grundzüge (Gründung, Auflösung, Organe).
    • kennen den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.
    • kennen die relevanten Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen etc. der Unternehmensleitung und –überwachung.
    • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen und europäischen Kapitalmarktrechts auf.
    • kennen die Rechtsform der Stiftung, der Anstalt und des Trust; Sie nennen und unterscheiden die jeweiligen Charakteristika, deren Herkunft sowie Anwendungsbereiche.
    • zeichnen die historische Entwicklung des Trust im liechtensteinischen Gesellschaftsrecht auf.
    • zeigen die Grundzüge des liechtensteinischen Erbrechts auf.
    • nennen die wichtigsten Straftatbestände im liechtensteinischen Strafgesetzbuch.
    • zeichnen die arbeitsrechtlichen Grundlagen nach, und geben die Grundzüge des Entstehens eines Arbeitsverhältnisses, seiner Ausgestaltung sowie der Beendigungsmöglichkeiten wider.
    • geben die Grundzüge des Handelsrechts wider.
    • nennen die zivilprozessualen Grundlagen eines Rechtsstreits.
    • kennen die Grundlagen des Gesellschaftskollisionsrechts
    • beschreiben die Eigenheiten des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts im Kontext zu den Gesellschaftsrechtsordnungen der umliegenden Nachbarstaaten.
    • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und Verbandspersonen, sowie zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
    • erläutern die Vorzüge guter Corporate Governance sowie deren Erfordernis.
    • erörtern die Grundzüge des Erbrechts aus der Perspektive eines Rechtsanwenders.
    • verdeutlichen das Bedürfnis nach Foundation Governance.
    • beschreiben die gesellschaftsrechtlichen Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
    • wenden die erlernten theoretischen Grundlagen zur Lösung kleiner Fallbeispiele an.
    • gebrauchen die gegebenen Rechtsgrundlagen zur eigenständigen Beurteilung rechtlicher Sachverhalte.
    • gebrauchen die arbeitsrechtlichen Grundlagen im Rahmen von Unterrichtsbeiträgen.
    • wenden die zivilprozessualen Grundlagen auf einen fiktiven Rechtsstreit zur Forderungsdurchsetzung an.
    • unterscheiden zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen.
    • bestimmen anwendbare Normen für einzelne Gesellschaftsformen.
    • schlagen geeignete Gesellschaftsformen für die Gründung von Unternehmen vor und entwickeln alternative Lösungswege.
    • erfassen gesellschaftsrechtliche Aufgabenstellungen und finden vertretbare Lösungen.
    • wählen für die hypothetische Gründung eines Unternehmens die passende Rechtsform aus.
    • wählen geeignete Lösungsstrategien unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben.
    • beurteilen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits im Hinblick auf zivilprozessuale Gegebenheiten.
    • kennen die zugrunde liegenden Rechtsquellen sowie die einschlägigen Werke aus der Literatur.
    • geben die Möglichkeiten der Schuldbetreibung im liechtensteinischen Recht wider.
    • verstehen die Grundstruktur der einzelnen Rechtsquellen.
    • sind in der Lage die zugrunde liegenden Rechtsquellen entsprechend zu ermitteln, auszulegen und zur Lösung heranzuziehen.
    • lösen unter Heranziehung der gesetzlichen Grundlagen und der einschlägigen Literatur praktische Sachverhalte.
    • wenden ausländische Rechtsgrundlagen rechtsvergleichend an.
    • gliedern die rechtlichen Grundlagen zum besseren Verständnis der Materie in die einzelnen Bereiche auf.
    • vergleichen unterschiedliche Rechtsordnungen und ermitteln hierdurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede, sowie Vor- und Nachteile.
    • entwickeln vertretbare Lösungsmöglichkeiten für praktische Fallkonstellationen.
    • beurteilen praktische Fallkonstellationen im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts.
    • nehmen die Ausführungen der Dozierenden (Input, Fragestellungen und Lösungen) wahr und schenken den Bemerkungen der Mitstudierenden Aufmerksamkeit.
    • arbeiten gemeinsam mit Kommillitonen an der Lösung zu vorgegebenen Aufgabenstellungen.
    • beurteilen Lösungsvorschläge von Mitstudierenden, bewerten eigene Lösungsvorschläge (Kritik geben können).
    • zeichnen sich durch Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kooperationsfähigkeit aus.
    • vertreten und begründen eigene Lösungsvorschläge bei Kritik durch die Dozierenden bzw. durch Mitstudierende (Kritik annehmen können).
    • nehmen die eigene Lernfähigkeit und Lernbereitschaft wahr.
    • kommunizieren selbstständig, reflektieren ihr eigenes Handeln und nehmen eine richtige Selbsteinschätzung vor.
    • nehmen durch ihre Selbstdisziplin, Flexibilität und Zielorientierung Verantwortung wahr.
    • zeichnen sich durch Einsatzfreude, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.

Voraussetzungen (inhaltlich)

  • Öffentliches Recht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Schadenersatz- und Sachenrecht
  • Unternehmensethik