Die hybride Veranstaltung knüpfte hierbei thematisch an die Erkenntnisse aus der vorangegangenen Veranstaltung «Digitalisierung I» vom 10. Mai 2022. Erneut kamen Experten aus Wissenschaft und Praxis länderübergreifend zusammen, um aktuelle rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung zu erörtern.
In ihrer Begrüssungsansprache stellte die Lehrstuhlinhaberin, Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M., die vielfältigen Entwicklungen der Digitalisierung dar, welche zu bedeutenden Transformationsprozessen im rechtlichen Bereich führen würden. Dank der Digitalisierung entstünden neue Prozesse, neue Geschäftsmodelle und neue Infrastrukturen, zugleich aber auch neue Handlungsmöglichkeiten und neue Nutzerverhalten. Papathanasiou betonte dezidiert die Aufgabe des Rechts, durch seine Normen das gesellschaftliche Zusammenleben zu ermöglichen und gesellschaftliche Entwicklungen zu begleiten.
Im ersten Vortrag referierte PD Dr. Dimitrios Linardatos, Inhaber der Vertretungsprofessur für Bank- und Finanzmarktrecht an der Universität Liechtenstein, zum Thema «Das neue Crowdfundingrecht – Regelungen mit Kategorienfehler?». Im Anschluss trug Dr. Thomas Dünser von der Stabsstelle für Finanzmarktinnovation und Digitalisierung des Fürstentums Liechtenstein zum Thema «Chancen und Herausforderungen von digitalen Währungen» vor. Dr. Siegfried Herzog, LL.M., Managing Partner (CEO) von CLL Compliance Labs Liechtenstein, erörterte das Thema «Der Compliance Officer und seine Garantenstellung». Sodann widmete sich Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M., Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, in seinem Vortrag dem Thema «Digital Criminal Compliance (DCC) – Transformationen von und Herausforderungen für Strafrecht(ler:innen)». Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M, Steuerberater und Partner der actus ag in Liechtenstein, erläuterte in seinem Vortrag mit dem spannenden Titel «Tax me if you can – Mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen strafrechtliche Konsequenzen?» die steuer(straf-)rechtlichen Risiken der Nichtdeklarierung von Kryptogewinnen. Abschliessend befasste sich Assoz. Prof. Mag. Dr. Heidelinde Luef-Kölbl, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Karl-Franzens-Universität Graz, mit dem Thema «Computerforensische Untersuchungen in Wirtschaftsstrafverfahren».
Für die freundliche Unterstützung bedankt sich der Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung bei CLL Compliance Labs und actus ag.