uni.liThemaWirtschaftsrechtNeuigkeitenTagung zum liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz

Tagung zum liechtensteinischen Sorgfaltspflichtgesetz

Am 1. Dezember 2020 durfte der Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Tagung zum Thema «Sorgfaltspflichtgesetz» virtuell einladen.

Begrüsst wurden die Teilnehmenden von Dr. Judith Sild, Assistenzprofessorin am Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht, welche gleich eingangs auf die Aktualität des Themas verwies. Dies nicht nur aufgrund verschiedener Gesetzesrevisionen in diesem Bereich, sondern auch in Hinblick auf das anstehende Moneyval-Länderassessment betreffend Liechtenstein im kommenden Jahr.

Die Leiterin der liechtensteinischen Delegation zu Moneyval und Mitarbeiterin der Regierung, Anne-Sophie Constans-Lampert, erklärte in ihren Grussworten wie wichtig die Einhaltung von Standards in der Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung für den Standort Liechtenstein ist.

Dies bekräftigte auch lic. iur. Michael Schöb, Leiter der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), Vaduz. In seinem Referat verdeutlichte er anhand der aktuellen Praxis die wichtige Rolle, welche die FIU bei der Aufdeckung von Verdachtsmomenten im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusverhinderung einnimmt.

MMag. Dr. Thomas Stern, MBA Stv. Leiter Abteilung Aufsicht (Bereich Banken), Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Vaduz und Assoziierter Wissenschaftler am Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht, Universität Liechtenstein, gewährte den Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der 4. und 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Liechtenstein und betonte dabei, dass Geldwäscheprävention als Querschnittsthema immer bedeutender wird.

Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Inhaber des Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht, Universität Liechtenstein, beleuchtete die verschiedenen Möglichkeiten der Auslagerung von Sorgfaltspflichten nach dem SPG und bot einen Aufriss über die verschiedenen Verantwortlichkeiten sowie, welche Aspekte hinsichtlich etwaiger Haftungen dabei zu beachten sind.

Umfassend wurde das Zusammenspiel von Sorgfaltspflichten und Überwachung von Geschäftsbeziehungen durch Dr. Elena Scherschneva, Trainerin, Beraterin und Sachverständige auf dem Gebiet der Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, dargestellt. Die Referentin zeigte dabei die grössten Stolpersteine auf und präsentierte ebenso Umsetzungsmöglichkeiten für Intermediäre, um strategischen Mängeln umfassend vorzubeugen.

Seine Erfahrungen aus der risikobasierten SPG-Aufsicht der FMA teilte lic. iur. Werner Meyer, TEP Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Bereich Geldwäschereiprävention und Andere Finanzintermediäre, Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Dabei erörterte er interessante Erkenntnisse aus der beauftragten Sorgfaltspflichtkontrolle und aus der von der FMA eigenständig durchgeführten Sorgfaltspflichtkontrolle mit den Teilnehmenden.

Wie vielschichtig die Umsetzung des SPG im Kryptobereich ist, verdeutlichte Dr. Stephan Ochsner Chairman, Ochsner Consulting Est., Schaan, in seinem Vortrag. Dabei ging er insbesondere auf die verschiedenen Anforderungen des liechtensteinischen Sorgfaltspflichtrechts für nach dem TVTG registrierungspflichtige VT-Dienstleister ein.

Dr. Graziella Marok-Wachter, Amtsstellenleiterin, Amt für Justiz, widmete sich dem sogenannten Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern. Sie gab Einblicke in die ersten Erfahrungen mit dieser Datenbank, um darauf aufbauend den Grund für eine Totalrevision der rechtlichen Grundlagen hin zu einem Kompromiss zwischen Transparenz und datenschutzrechtlichen Interessen zu erklären.

Im letzten Referat des äusserst informativen Nachmittags schilderte Dr. Rupert Manhart, Partner bei Manhart Einsle Partner Rechtsanwälte, Bregenz, Vorsitzender des CCBE Anti-Money Laundering Committee und der ÖRAK AG Geldwäscheprävention, die wichtigsten Punkte bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Rechtsanwaltspraxis. Insbesondere die Schnittstelle zwischen Pflicht zur Verdachtsmeldung und anwaltlicher Verschwiegenheit stellt den Berufsstand vor Herausforderungen.

Der Lehrstuhl bedankt sich bei allen Referentinnen und Referenten, Teilnehmenden sowie den Kooperationspartnern für die spannende Veranstaltung.